Vorsicht Autofahrer: Amphibienwanderung beginnt

(rnk – 24.2.17) Landratsamt schützt wandernde Amphibien mit Straßensperrungen und Geschwindigkeits-Begrenzungen und bittet Autofahrer um erhöhte Rücksichtnahme.

2338 - KrötenwanderungBis zum meteorologischen Frühlingsanfang am 1. März sind es nur noch wenige Tage. Und sobald es wieder wärmer wird, erwachen Amphibien wie zum Beispiel Kröten, Molche und Frösche aus der Winterstarre und machen sich auf die Wanderschaft. Ihr Trieb bringt viele Amphibienarten dazu, ihr Landquartier zu verlassen und das Gewässer zu suchen, in dem sie selbst geboren wurden.

Bei einigen Arten kann diese Wanderung zum Laichplatz eine jahrzehntelange Tradition haben. Problematisch ist es allerdings, wenn der Lebensraum, etwa ein feuchtes Waldgebiet, durch eine Straße vom Laichgewässer abgeschnitten ist. Dann ist die Wanderung für die Amphibien sehr gefährlich.

Aus diesem Grund ergreift das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises im gesamten Landkreis an rund 40 Stellen Maßnahmen wie Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, um die Amphibien sowie die zahlreichen Helfer, die sie meist abends oder nachts einsammeln, bestmöglich zu schützen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass einige Sperrmaßnahmen nur dann aufgebaut beziehungsweise eingeschaltet werden, wenn tatsächlich eine Krötenwanderung stattfindet. Dies geschieht in Absprache mit den Kommunen sowie den Helfern der beteiligten Naturschutzverbände. Daher ist in manchen Fällen eine Beschilderung nur während der Sammlung von Kröten sichtbar.

Nachfolgend eine Übersicht der betroffenen Straßen:

Vorsicht ist auf folgenden Strecken in unserem Berichtsgebiet geboten (in Klammern die Maßnahmen):

  • – K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch (Beschilderung)
  • – K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 5 Uhr Beschilderung sowie Warnleuchte)
  • – K 4157: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und gelbe Warnleuchte)
  • – K 4153: zwischen Sandhausen und Walldorf von Stadion bis zur Einmündung
  • L 598 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten) – Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)

Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Strecken:

  • – K 4159: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts gesperrt)
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