Elternzeit – und dann? Wie der Wiedereinstieg in den Beruf gelingen kann
(am – 5.3.15) Nach der Elternzeit stellen sich für junge Eltern viele Fragen: Wer geht arbeiten? Wer kümmert sich ums Kind? Und wie ist eine berufliche Tätigkeit beider Elternteile mit der Familiensituation vereinbar? Dabei will nicht nur die Frage der Kinderbetreuung geklärt sein, auch Arbeitsstelle und Arbeitsumfang müssen zu der sich ständig ändernden neuen Lebenssituation passen.
Ein häufiges Modell: Ein Elternteil arbeitet – vielleicht nach einer kurzen Babypause – weiter voll im gelernten Beruf, während das andere Elternteil nach Möglichkeiten sucht, mit einer geringeren Stundenzahl zu beginnen und diese dann mit wachsendem Alter der Kinder zeitlich auszubauen. Wenn Arbeitsstelle und Arbeitsumfang zu diesem Wunsch passen, kann das sogar schon früh in der Elternzeit Sinn machen. Denn moderne Arbeitsformen und elektronische Medien begünstigen den raschen Wiedereinstieg in den Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung oder eine teilweise Auslagerung von Tätigkeiten ins Homeoffice. Allgemein gilt: Wo ein Wille ist – und zwar bei Arbeitsgeber/in und Arbeitnehmer/in – findet sich auch ein individueller Weg.
Ein Angebot dieser Art macht Rechtsanwältin Angela Mueller. Sie leitet eine hochspezialisierte kleine Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz in Heidelberg und charakterisiert ihre Arbeitsweise als „kompetent, freundlich und engagiert mit einem hohen Anspruch an Sorgfalt und Qualität“.
Sie sucht aktuell eine/n Rechtsanwalts-Fachangestellte/n mit flexibler Stundengestaltung. Möglich ist hier eine stundenweise Tätigkeit auf Minijob-Basis oder eine Teilzeittätigkeit mit geringer Stundenzahl. In Abhängigkeit von den Bedürfnissen der jungen Eltern und der Kanzlei ist ein mittelfristiger Ausbau der Tätigkeit möglich und gewünscht. Neben den fachbezogenen Fähigkeiten in Sekretariat und Sachbearbeitung ist ein sicherer und aufgeschlossener Umgang mit Computer, Internet und neuen Medien erforderlich.
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