Aus dem Kreistag – kurz und bündig: Ergebnisse der Sitzung vom 17. Juli 2018

(bs – 18.7.18) DXas Kreisgebiet ist in Wahlkreise aufgeteilt, in welchen 88 Kreisrätinnen und Kreisräte direkt gewählt werden. Derzeit besteht der Rhein-Neckar-Kreis aus 17 Wahlkreisen, deren Größe und Sitze sich an der Bevölkerungszahl orientie-ren. Durch die Veränderungen bei der Einwoh-nerzahl erhielt der Wahlkreis 7 (Hockenheim) ei-nen Sitz zusätzlich und hat nunmehr 7 Sitze. Der Wahlkreis 16 (Eberbach) verlor einen Sitz und hat nunmehr 4 Sitze. Der Wahlkreiseinteilung für die Kreistagswahl am 26. Mai 2018 wurde zuge-stimmt.

Das Integrationskonzept des Rhein-Neckar-Kreises 2018 wurde verabschiedet. Mit dem In-tegrationskonzept werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Dazu gehören insbesondere eine Be-standsaufnahme der bestehenden Integrationsar-beit und die Ausarbeitung ihrer strategischen Weiterentwicklung. Außerdem sollen die zumeist emotional geprägten Themen Integration und Migration auf eine Sachebene gebracht werden und das Konzept einen Orientierungsrahmen für die strategische Weiterentwicklung der Integrati-onsarbeit in den einzelnen Kreiskommunen bilden.

Der Antrag der CDU- und SPD-Fraktion auf eine höhere Vergütung von Tagespflegepersonen, um die finanziellen Belastungen von Eltern und Gemeinden zu reduzieren, wurde einstimmig ge-nehmigt. Neben der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen soll außerdem ein Sachkos-tenzuschlag (Mietkosten, Nebenkosten, Ausstat-tung) für Kinder gewährt werden, die außerhalb des eigenen Haushalts der Tagespflegeperson in geeigneten Räumen betreut werden. Der Zu-schussbedarf für alle Anträge liegt bei insgesamt ca. 1,78 Millionen Euro jährlich.

Mit Inkrafttreten der Klärschlammverordnung vom 27.09.2017 werden die Betreiber größerer Kläranlagen verpflichtet, ab dem Jahr 2029 bzw.
2032 (abhängig von den Einwohnerwerten) Phosphor aus Klärschlämmen zurückzuge-winnen. Die Kläranlagenbetreiber sind verpflich-tet, bis zum Jahr 2023 ein Konzept zur Umset-zung vorzulegen. Im Rhein-Neckar-Kreis befin-den sich 8 Anlagen, die unter die gesetzlichen Auflagen aus der Klärschlammverordnung fallen, sowie weitere 7 kleinere Anlagen, die in der Kon-zeption mitberücksichtigt werden. Es daher rich-tig und sinnvoll, die Verwertung der auf dem Kreisgebiet anfallenden Klärschlämme zu steu-ern, wurde die Projektentwicklung an die AVR UmweltService GmbH delegiert. Sie hat die Auf-gabe die unterschiedlichen Verfahren auf Mach-barkeit, Robustheit, Wirkungsgrad und Wirt-schaftlichkeit zu untersuchen.

Die regionale Idee ist hierbei eine öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit aller Kläranlagenbe-treiber im Rhein-Neckar-Kreis. Diese haben be-reits großes Interesse an einem gemeinsamen kreiseigenen Konzept des Phosphor-Recyclings signalisiert.

Festgestellt wurden die Jahresabschlüsse 2017 des Kernhaushalts, der Freiherr von Ul-ner’schen Stiftung und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen.

Ebenso nahm der Kreistag davon Kenntnis, dass der Haushaltsplanentwurf 2019 unter besonderer Berücksichtigung der strategischen Ziele aufge-stellt wird. Die strategischen Ziele des Landkrei-ses sind seit dem Jahr 2012 Bestandteil der Haus-haltsplanung. Sie orientieren sich an den Leitsät-zen des Rhein-Neckar-Kreises, die wiederum die Grundwerte des politischen und verwaltungsmä-ßigen Handelns darstellen. Für das Jahr 2019 werden folgende Themenkomplexe festgelegt: Nachhaltige Finanzwirtschaft, Jugend, Soziales, Bildung, Gesundheit, Klima- und Umweltschutz, Mobilität, Wirtschaftsförderung und Europa, In-tegration von Menschen mit Zuwanderungsge-schichte sowie Sicherstellung der Aufgabenerfül-lung.

Bruno Sauerzapf, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

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