Phosphorrecycling aus Klärschlamm

(bs – 19.7.18) Gemeinsame Stellungnahme für die Kreistagsfraktionen CDU, SPD, Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKEN – abgeben von Kreisrat Bruno Sauerzapf.

Warum Phosphorrecycling aus Klärschlamm?

Pflanzen, Tiere, Menschen – wir alle brauchen Phosphor. Phosphor steckt in unserer DNA, ebenso wie in Verbindungen, die wir für den Energiestoffwechsel brauchen. Phosphor nehmen wir über die Nahrung auf. Die Nahrungspflanzen wiederum bekommen ihn aus dem Boden. Weil mit jeder Ernte Phosphor aus den Feldern herausgeholt wird, muss er als Dünger immer wieder neu ausgebracht werden. Heute deckt Deutschland seinen gesamten Phosphorbedarf aus Importen, weil es keine eigenen Lagerstätten hat. Die größten Phosphorvorkommen auf der Welt befinden sich in Schwellenländern wie Marokko.  Doch Phosphor wird zunehmend knapp. Die große Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten ist problematisch. Manche Studien erwarten, dass das Fördermaximum in 30 Jahren erreicht sein wird. Anderer erwarten diesen „Peak Phosphor“ erst in 300 Jahren.

Auch ist Klärschlammnutzung in der Landwirtschaft rückläufig, insbesondere durch die zu erwartenden Flächenreduzierungen aufgrund der Düngeverordnung. Heute werden nur ca. 10 % des Klärschlamms in Rhein-Neckar-Kreis landwirtschaftlich genutzt, der Rest wird thermisch verwertet. Im kommunalen Abwasser stammt der Phosphor zum überwiegenden Teil aus menschlichen Ausscheidungen, aus Düngemittelabschwemmungen sowie zum Teil aus Wasch- und Reinigungsmitteln.

Wer ist zur Phosphorrecycling verpflichtet?

Deshalb ist es geboten, dass die Betreiber größerer Kläranlagen mit Inkrafttreten der Klärschlammverordnung vom 27.09.2017 verpflichtet sind, ab dem Jahr 2029 bzw. 2032 (ab100.000 Einwohnerwerten) Phosphor aus Klärschlämmen zurückzugewinnen. Die Kläranlagenbetreiber sind verpflichtet, bis zum Jahr 2023 ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen. Im Rhein-Neckar-Kreis befinden sich 8 Anlagen, die unter die gesetzlichen Auflagen aus der Klärschlammverordnung fallen, sowie weitere 7 kleinere Anlagen, die in der Konzeption mit zu berücksichtigen sind. Zuständig sind daher die Kläranlagenbetreiber.

Es ist vollkommen unwirtschaftlich und es fehlt bei einer kleinen und mittleren Anlage das technische „Know-how“, um eine Anlage zu betreiben. Es daher richtig und sinnvoll, die Verwertung der auf dem Kreisgebiet anfallenden Klärschlämme zu steuern und eine Service-Funktion für die Kreisgemeinden zu übernehmen. Die Projektentwicklung soll an die AVR UmweltService GmbH delegiert werden. Sie hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Verfahren auf Machbarkeit, Robustheit, Wirkungsgrad und Wirtschaftlichkeit zu untersuchen. Eine Interessenabfrage bei den Betreibern der Kläranlagen hat ergeben, dass alle 8 Anlagen, die unter die Klärschlammverordnung fallen, Interesse an einer gemeinsamen Lösung haben und eine Federführung der AVR UmweltService für die weitere Untersuchung von Recyclingwegen befürworten.

Der Aufbruch muss finanziell und formal abgesichert sein

Der Aufbruch auf einen gemeinsamen Weg muss natürlich auch finanziell und formal geordnet werden. Die Untersuchung der Varianten kostet Geld und es muss eine verlässliche Basis geben, was die Menge an Klärschlämmen betrifft, die den Berechnungen zugrunde gelegt werden. Auch sollten mögliche Förderungen vom Bund und vom Land abgegriffen werden, so z B. die Förderung des Landes der Eliminierungsverfahren von Phosphor an Klärschlamm oder Klärasche.

Deshalb ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der AVR-UmweltService, den beteiligten 8 Kläranlagen und dem Rhein-Neckar-Kreis zu schließen, die dies regelt. Dies wird soweit von allen Fraktionen für die ich spreche, unterstützt.

In der vorgelegten Vereinbarung wird allerdings diese Kooperation als „Gesellschaft“ bezeichnet. Es ist unseres Erachtens zu diesem Zeitpunkt noch zu früh, eine Gesellschaft im handelsrechtlichen Sinne zu begründen, weil noch völlig unklar ist, was genau die Kooperation technisch und wirtschaftlich umfasst. Erst wenn hier die Beschlusslage klar ist, können wir uns mit der Gründung einer „Gesellschaft“ und deren konkreten Aufgaben und der Rolle des Kreises dabei befassen.

Unsere Zustimmung zur dargestellten Vorgehensweise erfolgt daher unter der Voraussetzung, dass in der Kooperationsvereinbarung der Begriff „Gesellschaft“ ersetzt wird durch den Begriff „Zusammenschluss“ (oder einen ähnlich offenen Begriff), wie es auch schon im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft besprochen worden war.

Die Gründung einer Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt bleibt dabei eine Option, wenn klar ist, wohin die Reise gehen soll.

Im Vertragsentwurf werden bereits mögliche Partner aufgeführt. Aber zunächst sind die Voraussetzungen zu klären und danach erfolgt evtl. die Festlegung auf Kooperation mit einem privaten Vertragspartner.

Alle Fraktionen, die SPD, die Freien Wähler, Bündnis90/Die Grünen die FDP, DIE LINKEN, und die CDU stimmen dieser Interessenabfrage zu und verbinden damit folgende Erwartungen:

Die angestrebte Zusammenarbeit Lösung darf nicht an den Kreisgrenzen Halt machen. Deshalb müssen sowohl Kooperationen mit den Stadtkreisen und den benachbarten Landkreisen und privaten Unternehmen angestrebt werden.
Mit dieser Zustimmung ist nicht die Zustimmung zu einer eigenen Anlage verknüpft, vorher müssen sämtliche andere Alternativen geprüft werden.

Auf den Rhein-Neckar-Kreis dürfen keine laufenden Kosten zukommen, weil die Verpflichtung bei den Kläranlagenbetreibern liegt. Eine Bündelung der Interessen durch den Kreis ist dabei sicherlich notwendig und richtig.

 

Bruno Sauerzapf, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

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