Brennholz stark nachgefragt – Preise bleiben stabil – Motorsägenschein erforderlich

(rnk – 2.10.18) Jedes Jahr im Herbst startet das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises den Holzeinschlag in den heimischen Wäldern – und damit auch die Brennholzsaison. Die Preise für die verschiedenen Brennholzsortimente haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. So kostet der Festmeter Buche „Brennholz lang“ im Staatswald weiterhin 57 Euro. Andere Holzarten können dieses Jahr außerhalb der Ballungsräume auch zu einem günstigeren Preis angeboten werden.

Brennholz wird wieder über die jeweils zuständigen Förster vor Ort abgegeben. Im Staatswald ist bereits in mehreren Revieren die Online-Bestellung über www.forstbw.de (Produkte und Dienstleistungen > Holz) möglich. Da die Nachfrage groß ist und derzeit die Aufarbeitung von Borkenkäferschäden Vorrang vor dem übrigen Holzeinschlag hat, kann das Brennholz teilweise erst zum Ende des Winterhalbjahrs bereitgestellt werden.

Angeboten wird das sogenannte „Brennholz lang“ oder „Polterholz“. Es besteht in der Regel aus schwächeren Baumstämmen in Längen zwischen 3 und 10 Metern, die bereits an den Waldweg vorgezogen wurden und dort weiter aufgearbeitet werden können. Neben diesem Hauptsortiment gibt es noch den „Reisschlag“ oder „Schlagraum“. Hierbei handelt es sich um Gipfel- und Restholz, das beim Stammholzeinschlag in der Fläche verbleibt. Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden. Die Waldflächen dürfen dabei aber nur auf den markierten Rückegassen mit Maschinen befahren werden. Im Rheintal ist dieses Sortiment nur noch in Ausnahmefällen verfügbar, so dass hier überwiegend Polterholz angeboten wird.

Das Kreisforstamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass beim Brennholzmachen der sichere Umgang mit der Motorsäge und weitere Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften unerlässlich sind. Der entsprechende Nachweis über einen „Motorsägenschein“ ist im Rhein-Neckar-Kreis Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz. Daneben sind weitere Bestimmungen zu beachten, beispielsweise die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenschmieröl oder die Betankung der Motorsäge mit Sonder-kraftstoff, der im Fachhandel erhältlich ist. Der Betrieb der Motorsäge mit herkömmlichen Mischungen aus Benzin und Zweitaktmotorenöl ist in den zertifizierten Wäldern nicht mehr zulässig. Alle für die Aufarbeitung geltenden Regeln sind auf einem Merkblatt zusammengefasst und werden mit der Brennholzbestellung anerkannt.

 

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