CDU Kreisfraktion im Gespräch mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege

8023-cdu-kreisfraktion(bs – 24.10.16) Bei dem mittlerweile traditionellen Gespräch mi den Vertretern der Liga der freien wurden zahlreiche soziale Herausforderungen angesprochen.

Im Dezember wird das Gesetzgebungsverfahren über das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Es sind im RNK ca. 3.000 Menschen betroffen. Das Gesetz setzt hohe Hürden, d.h. die Eingliederungshilfe konzentriert sich künftig auf die reinen Fachleistungen. Die Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich Wohnen sollen wie bei Menschen ohne Behinderungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII bzw. nach dem SGB II erbracht werden. Die Gliederung nach ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen wird deshalb für erwachsene Menschen mit Behinderungen aufgegeben.

Die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderung wird nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern unter ganzheitlicher Perspektive am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein. Die mit dem SGB XII begonnenen Schritte einer Trennung von Fachleistung und von Leistungen zum Lebensunterhalt werden zum Abschluss gebracht. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich künftig auf die reinen Fachleistungen. Die Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich Wohnen sollen wie bei Menschen ohne Behinderungen erbracht werden. Leistungen nach dem Gesetz werden Menschen erhalten, die in fünf von neuen Lebensbereichen einen Unterstützungsbedarf haben.

Die Gliederung nach ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen wird deshalb für erwachsene Menschen mit Behinderungen aufgegeben. Bestehende Betreuungsmöglichkeiten in Wohnformen, wo Menschen mit Behinderungen zusammenleben, werden erhalten.
Drei wesentliche Punkte wurden im Gespräch hervorgehoben

1. Das Gesetz sieht vor, dass künftig der Grundsatz Pflege vor Eingliederungshilfe gilt. Aus der Sicht der Verbände sollte es umgekehrt sein und die Teilhabe im Vordergrund stehen.

2. Auf Grund des Zugangs zu den Leistungen über die Feststellung des Unterstützungsbedarfs in fünf Lebensbereichen befürchten die Verbände, dass z. B. psychisch kranke Menschen oder solche mit Sinnesbehinderungen im neuen Bundesteilhabegesetz nur eingeschränkt bedacht worden sind und künftig keine Leistungen mehr erhalten werden.

3. Das Gesetz sieht vor, dass Leistungen zukünftig gebündelt werden können und so das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen ausgehebelt wird und auch das Prinzip ambulant vor stationär nicht mehr gilt. Die LIGA befürchtet, dass durch die Bündelung Kosten gespart werden sollen und durch die Kontrolle bzw. mehr Kontrolle ein deutlich hoher Verwaltungsaufwand vor Ort entsteht.

Die CDU-Kreisrätinnen und –Kreisräte sagten zu, dass sie sich bei den Bundesabgeordneten für die Korrektur des Gesetzes einsetzen werden.

Es wurde erneut das Thema Sozialticket angesprochen. Die CDU-Kreistagsfraktion befürchtet, dass im Kreis berechtigten Menschen ca. 2-3 Mio. Kosten gerechnet werden müssen. Die CDU Fraktion steht einer Einführung kritisch auch angesichts der Haushaltslage 2017 gegenüber, besonders weil gerade im RNK Bevölkerungsgruppen, die mit eigenem Einkommen ganz knapp über dem Regelsatz liegen, davon nicht betroffen wären und letztendlich ca. 50 % der Sozialhilfeempfänger, die im ländlichen Raum leben und einen eigenen PKW haben und zum größten Teil darauf angewiesen sind, ausgegrenzt würden. Seitens der LIGA wurde darauf hingewiesen, dass die Städte Heidelberg und Mannheim das Sozialticket eingeführt haben. In Mannheim gibt es eine Deckelung, d.h. wenn das Budget erschöpft ist, gibt es keine Gelder mehr. Nach Meinung der CDU müsse entweder der Bund bei der Festlegung des Regelsatzes für die Verkehrsmittel bei der Sozialhilfe (derzeit 25,45 €) dies berücksichtigen oder das Land (wie in Nordrhein-Westfalen) eine landeseinheitliche Regelung aus Landesmitteln einführen müssten.

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Einrichtung für die notwendigen Leistungen. Jedoch werden Fahrtkosten nicht gesondert erstattet, sie sind Bestandteil mit der teilstationären Pflegeeinrichtung vereinbarten Pflegesätze. Dabei sind die Vergütungen stark unterfinanziert (z. B. für die einfache Entfernung von über 10 km pro Gast 4,50 €!!!). Die vereinbarte Kilometerpauschale reicht t nicht aus. Da die Kosten Bestandteil der vereinbarten Pflegesätze sind, ist kaum eine Transparenz nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass sich oft die Träger um die Finanzierung und den Transport der pflegebedürftigen Menschen kümmern müssen. Dadurch wird die teilstationäre Tagespflege „kaputt gemacht“. Die CDU Fraktion wird sich für eine

Auf Anfrage berichtete die CDU von einer gemeinsamen Initiative mit der SPD-Fraktion, dass an beruflichen Schulen des Kreises eine Möglichkeit geschaffen werden sollte, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten durch eine schulische Ausbildung im Pflegebereich beschäftigt werden können, wie z. B. bei der Altenpflege

Die Vertreter der LIGA berichteten über den hohen Beratungs- und Betreuungsbedarf bei Flüchtlingen mit Bleibeperspektive z. B. in der Migrationserstberatung. Ein Hauptproblem sind vor allem die fehlenden Stellen.
Die CDU lobte die Einsatz der ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wies darauf hin, dass der Kreis dafür eine Stabsstelle mit fünf Stellen für Integration geschaffen hat. Die aktuellen Zahlen wurden noch einmal diskutiert und vor allem die kommunale Unterbringung der Flüchtlinge. 2016 kommen 2000 und 2017 sind ca. 4.000 Menschen in die Anschlussunterbringung, die alle Beteiligten und Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Diese Herausforderung kann nur gemeinsam mit den sozialen Verbänden geleistet werden.

Einig waren sich die Anwesenden darin, dass Subsidiarität ein hohes Gut ist. Der Staat soll erst dann Aufgaben in eigener Hoheit übernehmen, wenn die andere Institutionen (z. B. die sozialen Verbände) dazu nicht in der Lage sind.
Danach wurde von den Teilnehmern noch einmal über die Selbstverantwortung der Verbände diskutiert

v.l.n.r.: Werner Knopf, Kreisrat, Inge Oberle, Kreisrätin, Volker Pauli, Kreisrat, Bruno Sauerzapf, Fraktionsvorsitzender, Manfred Weiskopf, AWO, Ralf Baumgarth, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Christiane Springer, DRK. Kreisrat und Bürgermeister Georg Kletti

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