Falschgeld beim Autokauf – So fliegen Betrüger auf

Für einen erfolgreichen Fahrzeugkauf oder -verkauf wenden sich potenzielle Käufer und Verkäufer nicht immer an Autohäuser oder Gebrauchtwagenhändler. Ganz im Gegenteil: Privatkäufe und -verkäufe stehen hoch im Kurs, da Fahrzeuge hier teilweise sehr viel preiswerter gehandelt werden. Der Traum vom neuen Auto oder vom schnellen Geld verfliegt allerdings sehr schnell, wenn bei der Abwicklung ein Betrüger am Werk ist. Betrüger agieren in beide Richtungen – sowohl als Verkäufer eines Fahrzeugs als auch als Verkäufer. In beiden Fällen sollte mit praxisnahen Methoden vorgesorgt werden.

Am 19. Juni 2015 kam es erneut zu einem Fall eines betrügerischen Fahrzeugverkaufs. Der Verkäufer, ein 54-jähriger Besitzer eines Audi A4, übersah die Warnzeichen und ließ sich auf den Handel ein. Die vereinbarte Summe in Höhe von 18.500 Euro wurde vom Betrüger bezahlt – allerdings nicht mit echten Scheinen, sondern mit Falschgeld. Die Übergabe des Geldes erfolgte um 23 Uhr abends, anschließend verließ der Täter den Ort der Übergabe nahezu fluchtartig.

Mittlerweile ist die Polizei auf der Suche nach dem Verdächtigen und fahndet nach ihm mittels Phantombild. Der Betrüger ist den Angaben des Verkäufers zufolge sehr schlank und etwa 175 bis 180 Zentimeter groß. Seine Haare sind kurz und rot, höchstens zwei Zentimeter lang. Die Hautfarbe ist blass und mit Sommersprossen versehen.

Um die Sicherheit beim Autokauf zu gewährleisten, ist es allerdings nicht zwangsweise nötig, ausschließlich beim Autohändler des Vertrauens zu kaufen oder verkaufen. Auch Privatverkäufe können sicher sein, wenn gewisse Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Am sichersten ist der Einsatz eines unabhängigen Dritten wie dem Unternehmen „Wir kaufen dein Auto“, welches in zahlreichen Städten deutschlandweit tätig ist. Dieser und ähnliche Dienstleister übernehmen die Rolle des Käufers, führen die Abwicklung durch und bei erfolgreicher Übergabe wird der Verkaufsbetag an den Verkäufer ausbezahlt.

Sollte das Fahrzeug gänzlich privat verkauft werden, ist in jedem Fall eine Vorab-Zahlung via Überweisung sinnvoll – das Geld ist dabei definitiv real und auf dem Bankkonto vorhanden, ehe der Wagen mitsamt Papieren und Schlüssel ausgehändigt wird.

Betrüger versuchen auch diese Methoden geschickt und gezielt einzusetzen, indem eine Überweisung vorgetäuscht und unechte Belege vorgelegt werden, um die Überweisung angeblich zu beweisen. Hierbei ist es allerdings wichtig, bei der Überweisungsbestätigung auf

  • eine unwiderrufliche Bestätigung des Überweisungsauftrages
  • die korrekte und vollständige Kaufsumme
  • den Ort des Bankinstituts
  • die Unterschrift des Bankinstituts
  • den Stempel des Bankinstituts

zu achten. Gerade bei der Unterschrift und dem Stempel gibt es häufige Versehen. Fehlen diese Daten, so kann es sich um einen Ausdruck eines Online-Banking-Auszugs handeln. Dieser kann korrekt, aber auch gefälscht sein, daher sollten Verkäufer in jedem Fall eine original unterschriebene und gestempelte Überweisungsbescheinigung anfordern, sofern das Geld noch nicht auf dem Konto eingegangen ist.

Vorsicht ist außerdem bei einer Abwicklung via Schecks geboten. Hierbei gibt es ebenfalls Potenzial für Betrüger. Häufig angeboten: Verrechnungsscheck, der „ganz bequem“ bei der Bank eingelöst werden kann. Dies gilt allerdings nur, wenn auch Geld auf dem Konto vorhanden ist. Besser ist ein Bankscheck, bei dem es sich um einen Scheck handelt, für den die Bank geradesteht. Das Geld dieses Schecks steht dem Verkäufer in jedem Fall zu und muss zwangsweise – unabhängig vom Käufer – ausbezahlt werden.

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