Kreistag: Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 22. Juni

(bs – 23.6.17) Folgende Information wurden erteilt und Entscheidungen getroffen:

Neubesetzung der Arbeitsgemeinschaft „Fördermaßnahmen im Sozialen Sektor

Der Besetzung der Arbeitsgemeinschaft „Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor“, vorgeschlagenen Kreisrätin Dr. Katharina Kohlbrenner anstelle des ausgeschiedenen Kreisrats Hans-Dieter Weis sowie von der FPD-Fraktion vorgeschlagenen Kreisrätin Bärbel Seemann jeweils als stellvertretendes Mitglied wurde zugestimmt

Von dem Bericht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales zu den Leistungen der Eingliederungshilfe 2015 wurde Kenntnis genommen

Von der Jahresstatistik 2016 der Schuldnerberatung, psychosozialen Betreuung und der Suchtberatung wurde Kenntnis genommen.

Vom Bericht des Jobcenters zu ergänzenden arbeitsmarktlichen Maßnahmen zu kommunalen Eingliederungsleistungen wurde Kenntnis genommen.

Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung – Ausbau von Kurzzeitbetreuungsplätzen

Auf Grund der Schließung der „Wohnoase“ Wohnoase“ bei der Lebenshilfe Wiesloch mit angebotener Kurzzeitpflege von Menschen mit schwerster Mehrfachbehinderung hat die CDU-Fraktion beantragt, zu prüfen, wo und in welcher Trägerschaft eine solche für den Landkreis und die hier lebenden Menschen notwendige Einrichtung sinnvoll und effizient eingerichtet werden kann, inwieweit die finanzielle Ausstattung einer solchen Einrichtung gesichert werden kann bzw. ob zusätzlich notwendige Mittel zur Verfügung zu stellen sind und den betroffenen Eltern kurzfristig Alternativplätze angeboten werden können. Diese Themen wurden im Sozialausschuss intensiv diskutiert. Konsequenz war, dass der Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen für mehrfach Behinderte notwendig ist.

Auswirkungen der Wohngeldreform im Rhein-Neckar-Kreis

Der Ausschuss für Soziales nahm von den Auswirkungen der Wohngeldreform im Rhein-Neckar-Kreis Kenntnis. Im Rhein-Neckar-Kreis konnten einkommensschwache Haushalte von der Wohngeldreform profitieren. Rund 400 Haushalte konnten aus dem Transferleistungsbezug in den Wohngeldbezug wechseln. Die Anzahl der Zahlfälle ist gestiegen, und die durchschnittliche Wohngeldhöhe hat sich nahezu verdoppelt. Dem entspricht die gesetzgeberische Zielvorstellung, einkommensschwache Haushalte oberhalb des Existenzminimums bei den Wohnkosten zu entlasten.

Der Ausschuss für Soziales nimmt den Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für das Jahr 2016 zur Kenntnis

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