Lebensmittel-Kontrollen 2016 – 733 Verstöße –
33 Betriebe vorübergehend stillgelegt

Kreislebensmittelkontrolleur Stefan Fitzer vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis überprüft hier die richtige Lagerung und Temperatur gefrorener Lebensmittel

(rnk – 25.5.17) Veterinäramt und Verbraucherschutz: Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte haben im vergangenen Jahr 4452 Kontrollbesuche durchgeführt – in 33 Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden

„Der Schutz der Verbraucher vor nicht sicheren oder ekelerregenden Lebensmitteln hat für uns nach wie vor den höchsten Stellenwert“, betonten der Ordnungsdezernent des Rhein-Neckar-Kreises, Christoph Schauder, sowie Dr. Lutz Michael, Leiter des Veterinäramtes und Verbraucherschutz, bei der Vorstellung des Jahresberichts der Lebensmittelüberwachung am Mittwoch, 24. Mai 2017, in der Wieslocher Außenstelle des Landratsamtes.

Vor allem empfindliche Personenkreise, die sogenannten „YOPIs“ , also Junge („Young“), Alte („Old“), Schwangere („Pregnant“) und Immungeschwächte („Immunodeficient“) , zum Beispiel Menschen mit einer Vorerkrankung wie Aids oder Leukämie, aber auch Krebspatienten, müssten vor Gesundheitsgefahren geschützt werden.

Das Toilettenwaschbecken ist natürlich nicht der richtige Lagerplatz für Salatköpfe.

Dieser Aspekt stellte im Jahr 2016 ein Schwerpunktthema des Amtes sowohl im Bereich der Überwachung als auch bei Schulungs- und Vortragsveranstaltungen dar.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sorgt dafür, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften in allen 54 Kommunen des Landkreises eingehalten werden. Insgesamt 4452 Kontrollbesuche haben die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte im Jahr 2016 durchgeführt, dabei wurden 733 Mal Verstöße festgestellt. In 303 Fällen war der Erlass einer Ordnungsverfügung erforderlich, in 111 Fällen eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und in 11 Fällen sogar eine Strafanzeige.

250 Betriebsmitarbeiter wurden verwarnt. Insgesamt 33 Betriebe mussten im vergangenen vorübergehend geschlossen werden.

Unappetitlich und ein absolutes „No go“ ist Schimmelbildung an den Schläuchen einer Zapfanlage

„Meist ist dies der Fall bei erheblichen Mängeln in der Basishygiene, die durch gründliches Putzen beseitigt werden können. Nach Abnahme durch den zuständigen Lebensmittelkontrolleur oder Tierarzt kann der Betrieb dann meistens wieder geöffnet werden“, erläutert der zuständige Referatsleiter Rudi Wolf.

Die Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte führen regelmäßige Kontrollen durch, zu denen auch Probenahmen gehören. Beides, Kontrollen und Probenahmen, erfolgen dabei sowohl regelmäßig nach einem bestimmten Rhythmus als auch außerplanmäßig bei Verdachtsfällen, Verbraucherbeschwerden oder Erkrankungen. Anhand einer Risikobewertung wird festgelegt, wie häufig ein Betrieb kontrolliert wird.

Lebensmittel dürfen im Kühlschrank nicht offen aufbewahrt werden

Diese Risikobewertung wiederum setzt sich zusammen aus dem Risiko, das der Betrieb aufgrund seiner Betriebsart erhält und der betrieblichen Hygiene, wie sie bei einem Kontrollbesuch festgestellt wird.

„Zum Beispiel hat ein Betrieb, der Hackfleisch herstellt, von Haus aus ein höheres Risiko als einer, der nur verpackte Waren lagert“, erläutert der zuständige Referatsleiter Rudi Wolf. Auf die Basiseinschätzung habe der Betreiber eines Lebensmittelunternehmens somit keinen Einfluss. „Die Betriebsart ändert sich ja nicht dadurch, dass man besonders hygienisch oder, im negativen Fall, besonders unsauber arbeitet“, so Wolf.

Festgestellte Verstöße ziehen häufigere Kontrollen nach sich

Eine total verkalkte Spülmaschine in einer Großküche macht keinen guten Eindruck

Sehr wohl allerdings haben die Betriebs-, Personal- und Arbeitshygiene einen Einfluss auf die weitere Feineinstufung, die nach jedem Besuch erneut durchgeführt wird. Im Fall von festgestellten Verstößen werden auch häufigere Kontrollen durchgeführt – solange, bis der Betrieb die Mängel beseitigt hat und festgestellt wird, dass die Frequenz wieder auf das ursprüngliche Maß reduziert werden kann. „Man muss aber auch klar sagen, dass die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel immer beim Lebensmittelunternehmer liegt, nicht bei der Behörde. Dies ist der Wille und auch der Wortlaut der EU-Gesetzgebung, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt“, gibt Amtsleiter Dr. Michael zu bedenken.

Eine permanente, flächendeckende Präsenz der Kontrollpersonen sei aufgrund der Personalsituation überhaupt nicht durchführbar. Die Eigenverantwortung des Lebensmittelunternehmers stehe an oberster Stelle: Kein Hersteller oder Händler könne sich mit dem Argument aus der Verantwortung stehlen, dass schon lange keine Kontrolle mehr stattgefunden habe.

Hintergrundinformationen:

Unordnung ist auch ein Mangel

Zur Beseitigung von Mängeln treffen die Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte Anordnungen und Maßnahmen, um Verbraucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen und um weiteren Verstößen vorzubeugen. Kontrolliert werden alle Lebensmittelunternehmen vom Produzenten über Transporteure und Zwischenhandel bis hin zum Vertreiber. Überprüft werden zum Beispiel Landwirte, Metzgereien, Bäckereien, Getränkehersteller und Brauereien, Einzel- und Großhandel, Speditionen, in Europa oder weltweit tätige Lebensmittelkonzerne, Gaststätten, Großküchen (wie Kantinen und Krankenhäuser) oder andere Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergärten, Schulen, Krippen) sowie Anbieter auf Wochenmärkten, Vereins- und Straßenfesten. Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände (wie Spielzeug oder Geschirr) oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen, werden kontrolliert.

Zahlen und Fakten:

Aus dem Jahresbericht 2016 des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung des Rhein-Neckar-Kreises:

• 4452 Kontrollen in 2997 Betrieben
• 733 Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
• 303 lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
• 111 Bußgeld- und 11 Strafverfahren
• In 33 Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
• 17 Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
• 15 Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
• 26 Mal verzichteten Lebensmittelunternehmer freiwillig auf den Verkauf und nahmen die Ware aus dem Verkehr

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