Lebensmittel-Überwachung: 910 Verstöße bei 5.023 Kontrollen – 26 Schließungen

4949 - Veterninär und Lebensmittelkontrolle RNK - 1

Beim Pressegespräch: 2. v.l. Dr. Michael (Amtsleiter), Rudi Wolf (Leiter Lebensmittelkontrollen), Dr. Eberhardt (Stlv. Amtsleiter)

(rnk – 27.3.15) Keime im Fleisch, Fremdkörper in Nahrungsmitteln oder falsch deklarierte Bio-Produkte: landesweit lösen Lebensmittelskandale immer wieder große Verunsicherung bei den Verbrauchern aus. Jahr für Jahr sorgen die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises daher mit regelmäßigen Kontrollen und Probenahmen dafür, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei den rund 7.600 Lebensmittelbetrieben im Landkreis eingehalten werden. Dazu treffen sie die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen, um Verstöße zu beseitigen, ihnen vorzubeugen und die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Kontrolliert werden alle Arten von Lebensmittelunternehmen, von Produzenten über Transporteure und Zwischenhändler bis hin zum Vertreiber.

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(Foto: Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises): Die Lebensmittelkontrolleure im Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises sorgen mit regelmäßigen Kontrollen und Probenahmen dafür, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei den Lebensmittelbetrieben im Landkreis eingehalten werden. Die beanstandeten Verstöße resultieren vorwie-gend aus Missständen in Betriebs-, Arbeits- und Personalhygiene.

Im zurückliegenden Jahr 2014 haben die zwölf Lebensmittelkontrolleure und fünf Tierärzte des Veterinäramtes und Verbraucherschutz im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 5.023 Kontrollbesuche in 3.390 Betrieben durchgeführt und dabei 910 Verstöße festgestellt. Bei den Überprüfungen mussten sie in 267 Fällen eine Ordnungsverfügung erlassen, 70-mal war eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erforderlich und in 11 Fällen sogar eine Strafanzeige. Es war notwendig, 26 Betriebe vorübergehend zu schließen, überwiegend aufgrund von erheblichen Mängeln in der Basishygiene. Diese können oftmals bereits durch gründliche Reinigung beseitigt werden, sodass der Betrieb nach einer anschließenden Abnahme durch den zuständigen Lebensmittelkontrolleur wieder öffnen kann.

Die beanstandeten Verstöße resultieren vorwiegend aus Missständen in Betriebs-, Arbeits- und Personalhygiene. Die Häufigkeit der Kontrollen bei den Betrieben orientiert sich am Ergebnis einer Risikobewertung, in die die jeweilige Betriebsart und die bisher festgestellte betriebliche Hygiene einfließen. Grundsätzlich können Betriebe die Lebensmittelsicherheit durch Maßnahmen wie Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Schädlingsbekämpfung sowie Personalschulungen verbessern.

Neben dem Kontrollauftrag nimmt das Veterinäramt und Verbraucherschutz auch präventive Aufgaben wahr. Schulungsmaßnahmen seitens des Veterinäramtes und Verbraucherschutz für Veranstalter von Vereins- und Straßenfesten tragen beispielsweise einen wichtigen Teil dazu bei, dass größere und wiederkehrende Feste einen Hygienestatus bieten, der sich im Lauf der Jahre immer weiter verbessert hat. Gravierende Hygienemängel werden dort nur selten festgestellt, sodass die angebotenen Lebensmittel grundsätzlich mit Genuss verzehrt werden können.

Mit der seit dem 13. Dezember 2014 gültigen neuen Lebensmittel-Informationsverordnung wurde das allgemeine Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht vereinheitlicht und modernisiert. Verbraucher können so besser als bisher erkennen, was in den Lebensmitteln enthalten ist und werden jetzt zusätzlich über zugesetzte Allergene informiert. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit wird das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises im laufenden Jahr die Einhaltung auch dieser Vorschriften kontrollieren.

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