Leserbrief: Stadt Leimen verkauft Wohnung wissentlich unter Wert

Joachim Buchholz, DIE LINKE Leimen

Joachim Buchholz, DIE LINKE Leimen

(jb – 29.5.13) Kein Grundstück, das sich noch im Besitz der Stadt befindet, ist derzeit vor dem Verkauf – wir nennen es „verschleudern“ – sicher. Das betrifft auch den kürzlich erfolgten Beschluss des Leimener Gemeinderates über den Verkauf einer 3-Zimmer-Eigentumswohnung in der „Hohe Gasse 1“.

Mit vier Enthaltungen und vier Nein-Stimmen wurde der Stadt die Zustimmung zum Verkauf erteilt. Dabei spielte es nur eine untergeordnete Rolle, dass genau diese Wohnung im Jahr 2000 von der Stadt für 450.000 DM (ca. 229.000 €) und damit zu einem um 130.000 DM erhöhten Preis gekauft wurde, wie sie jetzt selbst einräumte. Durch den Kauf der Wohnung wollte die Stadt damals die Einspruchsmöglichkeiten gegen die Eröffnung der Bürgermeister-Lingg-Straße für sich entscheiden, aber all das hatte bekanntlich nichts genutzt: Die frisch gebaute Straße blieb über zehn Jahre lang gesperrt.

Damals wie heute wurde von Seiten des Rechnungsprüfungsamtes gegen den überhöhten Ankauf und jetzt gegen den Verkauf der 3-Zimmer-Wohnung unter Wert kein Widerspruch eingelegt.

Laut Stadtverwaltung erscheint der Verkaufspreis nun marktgerecht und wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt abgestimmt. Dennoch weist der Beschluss, die Wohnung für lediglich 105.000 € zu verkaufen, Ungereimtheiten auf.

Das Gutachten vom Sachverständigen für die Wohnung wurde vom potentiellen Käufer, der die Wohnung erwerben will, in Auftrag gegeben. Das ist ungewöhnlich, denn normalerweise schreibt die Stadt ihre Grundstücksverkäufe öffentlich aus, um sie dann an den Meistbietenden zu verkaufen.

Nach Bekanntwerden des Verkaufsbeschlusses in der örtlichen Presse hat sich inzwischen ein Käufer gemeldet, der bereit ist, für die Wohnung 10.000 € mehr zu bezahlen. Und obwohl der Kauf der Wohnung notariell noch nicht vollzogen ist – d. h. die Stadt damit immer noch einen höheren Verkaufspreis erzielen könnte, will die Stadt weiterhin die Wohnung unter Wert verkaufen.

Für den Verkauf der Wohnung besteht zudem kein zwingender Grund, da die Stadt als Eigentümerin weiterhin die Mieteinnahmen erzielen könnte – auch wenn sich, so in einem Wortbeitrag, „diese Wohnung für sozial Schwache nicht eigne“.

Dass eine Stadt auch eigene Wohnungen vorhalten muss, um auf die steigenden Mieten Einfluss nehmen zu können – wie es uns die Großstädte in der Metropolregion vormachen –, scheint sich im Rathaus noch nicht herumgesprochen zu haben.

Joachim Buchholz – www.dielinke-leimen.de

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1 Kommentar für “Leserbrief: Stadt Leimen verkauft Wohnung wissentlich unter Wert”

  1. Bruno Lindenbach

    Ich bin sehr verwundert über diesen Leserbrief, vorallem das nur die Hälfte der Tatsachen geschrieben wurde. Normal müsste man als Stadtrat wissen, dass es sehr wohl ein Gegengutachten über den Kaufpreis gegeben hat, welches sich nur wenig von dem anderen Gutachten unterschied. Viel mehr wundert mich aber, dass ausgerechnet die LINKE diese Wohnung an den Meistbietenden verkaufen würde, ohne dabei an den Mieter zu denken. Dachte immer bei den LINKEN sei der Bürger das wichtigste und somit auch der Mieterschutz. Anscheinend hat sich da was geändert!
    Bruno Lindenbach

Kommentare sind geschlossen

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