Leserbrief Werner Lindner: Lärmaktionsplan erstellt – Aufwand gerechtfertigt?

2436 - Werner Lindner

Gemeinderat Werner Lindner (CDU)

(17.3.14) In der letzten Sitzung des Gemeinderats Leimen wurde der Lärmaktionsplan für Leimen vorgestellt und diskutiert. Basis hierfür ist eine EU-Richtlinie, welche im BImSchG in nationales Recht übernommen wurde und alle Gemeinden verpflichtet, einen Solchen zu erstellen.

Dies sollte eigentlich für alle Mitgliedsstaaten der EU gelten; ob sich allerdings alle daran halten, darf bezweifelt werden, wie das Beispiel Feinstaubrichtlinie zeigt. Hier haben sich die deutsche Städte mit Eifer draufgestürzt und mussten sich bei Verzögerungen von der Kommission maßregeln lassen. Wie man heute weiß, sind die Ergebnisse äußerst bescheiden und rechtfertigten nicht den betriebenen Aufwand. Die meisten EU-Staaten haben die Feinstaubrichtlinie vermutlich dahin gesteckt wo sie hingehört – in den Mülleimer.

Grundlage eines Lärmaktionsplans bilden Lärmkarten, welche die von stark befahrenen Straßen, Flugplätzen und Bahnlinien ausgehende Lärmbelastung aufzeigen. Hierbei sollen die mittleren Schallpegel nachts 60 dB(A) und tagsüber 70 dB(A) nicht überschreiten, gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen.

Durch den Bau der B 535 in Verbindung mit der Nordumgehung, der Bürgermeister-Lingg-Straße und dem Stralsunder Ring mit Verlängerung zur B 3 konnte die Stadtmitte bereits erheblich von Verkehr und somit Lärm entlastet werden.

Als Lärmquellen, welche Maßnahmen zu deren Reduzierung erfordern, wurden die Bahnlinie in St. Ilgen und der Verkehr in der Rohrbacher Straße identifiziert. Der von den Zügen ausgehende Lärm kann nur durch Wartungsmaßnahmen (z.B. Schleifen) an den Gleisen und Einsatz von Güterwagen mit Scheibenbremsen nennenswert verringert werden. In der Rohrbacher Straße soll zwischen Schwetzinger- und St. Ilgener Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden, obwohl man hier sowieso kaum schneller fahren kann.

Einige Fragen bleiben jedoch noch im Raum stehen:

Glaubt man wirklich, dass die Deutsche Bahn aktiv wird?

Erlaubt das Regierungspräsidium die Einführung von 30 km/h auf der L 594?

Für PKW gelten seit Jahren scharfe von der EU vorgegebene Emissionsgrenzwerte, ein Auto mit 50 km/h Auto hört man kaum noch. Roller und Motorräder dagegen dürfen immer noch soviel Krach und Gestank verbreiten, wie sie wollen und sind zumindest subjektiv Hauptverursacher für den auf unseren Straßen herrschenden Verkehrslärm. Sollte daher nicht zunächst an den Lärmquellen angesetzt werden?

Fazit dieser Aktion: War es dieser Aufwand wirklich Wert?

Werner Lindner, Stadtrat Leimen

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