Neues oder Altes zur Krankenhaus-Finanzierung!?

(7.1.18) Mit Schreiben vom 28. November 2017 an Ministerpräsident Winfried Kretschmann haben alle Fraktionen des Kreistags (CDU, SPD, Bündnis90/Grüne, Freie Wähler, FDP, Die Linke) und der Landrat die völlig unzureichende Förderquote des Landes bei den Investitionen der Kreiskrankenhäuer kritisiert (vgl. Mitteilung der Fraktion vom 2. Dezember 2017 – 51/2017) und darauf hingewiesen, dass die Förderquote deutlich erhöht wird. Die Fraktionen haben darauf hingewiesen, nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes so zu bemessen, dass die förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten gedeckt waren.

Seit Jahrzehnten kommt das Land diesen Verpflichtungen nicht nach und fördert nicht 100 %, sondern durchschnittlich 50 % der tatsächlich entstehenden Investitionskosten. Der Ministerpräsidenten hat dieses Anliegen an das Sozialministerium weitergeleitet, das mit Schreiben vom 2. Januar 2018 – unterzeichnet vom Stellvertreter des Ministers – die bisherige Förderung verteidigt.

Dabei wäre denkbar gewesen, dass die Kürzungen in der Krankenhausfinanzierung nicht notwendig gewesen wären, zumal dies nicht Mittel des Landes, sondern der Gemeinden als Bestandteil des kommunalen Finanzausgleiches sind – somit als kommunale Mittel.  Das Sozialministerium, Auch aus dem Sozialhaushalt hätten Mittel zur Verfügung gestanden, wenn an anderer Stelle im Sozialhaushalt Einsparungen bzw. keine Erhöhungen an anderen Haushaltsstellen vorgenommen werden. Die CDU – Kreisrätinnen und –Kreisräte werden sich weiter für eine deutliche Verbesserung der Krankenhausfinanzierung einsetzen. Im Laufe des Jahres 2018 ist ein Gespräch mit der CDU-Landtagsfraktion auch über diese Frage vorgesehen.

Bruno Sauerzapf

Das Schreiben des Sozialministeriums hat folgenden Wortlaut:

„Für Ihr Schreiben vom 28. November 2017 an Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann danke ich Ihnen auch in seinem Namen. Der Herr Ministerpräsident hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Dieser Bitte komme ich sehr gerne nach.

In Ihrem Schreiben schildern Sie die Situation Ihrer Krankenhäuser und setzen sich kritisch mit der Absenkung der Krankenhaus-Investitionsförderung im Zuge der Verabschiedung des Landeshaushalts für die Jahre 2018 und 2019 auseinander.

Selbstverständlich fällt es uns nicht leicht, finanzielle Kürzungen in der Krankenhausförderung vorzunehmen. Allerdings halte ich diese moderaten Kürzungen angesichts der hohen absoluten Sparauflagen bei der Haushaltsaufstellung für verantwortbar.

Zunächst sei daran erinnert, dass die Gesamtmittel für die Krankenhausfinanzierung seit dem Jahr 2010 von 337 Mio. Euro auf 461 Mio. Euro im Jahr 2017 angestiegen sind. Nimmt man die Bundesmittel aus dem Krankenhausstrukturfonds im Jahr 2017 dazu, sogar auf 525 Mio. Euro. Auch die Mittel für das Krankenhausbauprogramm wurden von 162 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 255 Mio. Euro im Jahr 2017 angehoben – einschließlich der Bundesmittel sogar auf 319 Mio. Euro. So viel Geld stand für die Krankenhäuser im Land noch ’nie zur Verfügung. Auch unter Berücksichtigung der moderaten Kürzungen im Doppelhaushalt 2018/2019 liegen die Ansätze 2019 immer noch um über 60 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz 2010.

Mit diesem deutlichen Anstieg konnten seit 2011 deutlich mehr wichtige Investitionsvorhaben umgesetzt werden als in der Vergangenheit. Mit den substanziell höheren Mitteln konnte der Anmeldebestand strukturell reduziert werden.

Die von Ihnen angesprochene Pauschalförderung wurde zuletzt 2012 auf bislang 160 Mio. Euro pro Jahr angehoben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anteile der ambulanten Versorgung nicht über die Pauschalförderung finanziert werden.

Auch lässt sich in der Praxis leider feststellen, dass die Mittel für die in den Bauprogrammen der vergangenen Jahre beschlossenen und anschließend bewilligten Vorhaben derzeit nicht befriedigend abfließen. Die bauliche Umsetzung nicht weniger Projekte verzögert sich. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein, ggf. auch in der Komplexität der Planungsaufgabe und im hohen Auslastungsgrad der Bauwirtschaft aufgrund der guten konjunkturellen Situation liegen.

Sofern Sie kritisieren, das Land übernehme nur einen Teil der Investitionskosten etwa von Neubauprojekten, so möchte ich zur Vermeidung von Missverständnissen darauf hinweisen, dass die Förderquote im Verhältnis zu den förderfähigen Kosten abhängig vom Einzelfall inzwischen nicht selten bei etwa 90 v.H. liegt. Die Festbetragsfinanzierung bewirkt zudem, dass spätere Kosteneinsparungen dem Träger zugutekommen und sich dadurch die Förderquote weiter erhöhen lässt.

Was die Digitalisierung angeht, so haben wir im Rahmen der Strategie zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Baden-Württemberg im Mai dieses Jahres den Förderaufruf „Digitalisierung in Medizin und Pflege“ mit einem Volumen von insgesamt 4 Millionen Euro ausgerufen. Insgesamt haben uns 96 Bewerbungen auf eine Förderung im Rahmen dieser Ausschreibung mit einem Antragsvolumen von über 40 Mio. Euro erreicht, von denen letztlich 14 Projekte eine Förderung erhalten konnten. Darunter sind auch einige Projekte mit Beteiligung von Krankenhäusern.

Darüber hinaus ist mir natürlich sehr bewusst, welch große Anstrengungen die Krankenhäuser unternehmen müssen, um den Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung in Zukunft gerecht zu werden. Dass dies gelingt, ist mir persönlich sehr wichtig.

Auch die letzte Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) im Juni in Bremen hat dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst, den ich mit initiiert habe. Darin wird der Bund nicht nur aufgefordert, die Bundesmittel für den Krankenhaus-Strukturfonds z verstetigen, sondern auch, mit diesen Mitteln dann insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Krankenhäusern zu fördern.

Sofern der Bund der Aufforderung der GMK nachkommt und auch nach 2017 Mittel für einen Krankenhaus-Strukturfonds zur Verfügung stellt, werde ich alles daransetzen, dass Baden-Württemberg erneut alle dem Land zustehenden Bundesmittel zugunsten der baden-württembergischen Krankenhäuser ausschöpft und entsprechend kofinanziert.

Die Landesregierung wird bedarfsgerechte Krankenhäuser auch in Zukunft durch eine verantwortungsbewusste Investitionsförderung nachhaltig finanziell unterstützen. Sie wird zudem durch eine aktive Krankenhauspolitik auf effiziente Krankenhausstrukturen hinwirken, was im Ergebnis zu einer wirtschaftlichen Sicherung der bedarfsgerechten Krankenhäuser beiträgt.”

 

 

 

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