Nußlocher Heinrich Schmidt seit 40 Jahren als ehrenamtlicher Naturschützer aktiv

Herr Heinrich Schmidt (rechts) wurde kürzlich für langjähriges Engagement vom Amt für Landwirtschaft und Naturschutz (Jörg Bayer, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde) geehrt.

(rnk – 1.11.18) Bei der jährlichen Arbeitstagung der Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes des Rhein-Neckar-Kreises und der Naturschutzverwaltung wurde der verdiente Mitarbeiter Heinrich Schmidt aus Nußloch geehrt. Seit 1978 ist Heinrich Schmidt im ehrenamtlichen Naturschutzdienst für den Rhein-Neckar-Kreis tätig. Jörg Bayer, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, beglückwünschte den Jubilar und bedankte sich für die geleistete Arbeit in den vergangenen vier Jahrzehnten. Er erhielt ein Präsent sowie eine von Landrat Stefan Dallinger unterzeichnete Dankurkunde des Rhein-Neckar-Kreises.

Dem über die Nußlocher Gemeindegrenzen bekannten Heinrich Schmidt, welcher in diesem Jahr übrigens seinen 80. Geburtstag feierte, war von Kindesbeinen an der Schutz der Natur ein großes Anliegen. Bereits 1950 trat er dem „Deutschen Bund für Vogelschutz“, dem heutigen Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bei. Weiterhin ist er auch Gründungsmitglied des Vogelschutz – und Zuchtvereins Nußloch, welcher 1961 aus der Taufe gehoben wurde. Ein Anliegen, für welches er sich starkgemacht hat, war die Ausweisung der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete „Nußlocher Wiesen“ und „Dammstücker“. Bekannt sind auch seine regelmäßigen Führungen im Nußlocher Steinbruch.

Grundsätzlich engagieren sich im ehrenamtlichen Naturschutzdienst Frauen und Männer unterschiedlichen Alters, denen die Natur besonders am Herzen liegt. Die Personen, die sich durch fachliches Wissen sowie gute Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten auszeichnen, werden von der Unteren Naturschutz-behörde für diese Aufgabe im ehrenamtlichen Naturschutzdienst berufen. Derzeit helfen im gesamten Rhein-Neckar-Kreis 55 Personen mit. Die Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes werden förmlich bestellt und erhalten einen Dienstausweis.

Sie sind in der Regel mit der Betreuung eines oder mehrerer Schutzgebiete beauftragt. Wie im Fall des Geehrten Heinrich Schmidt sind sie oft für ihre jeweiligen Heimatgemeinden bestellt. Durch ihren unermüdlichen Einsatz, die örtlichen Kenntnisse und langjährige Erfahrung in den Schutzgebieten ihres Zuständigkeitsbereichs betreiben sie nicht nur sachkundige Aufklärungsarbeit, sondern werben bei Besuchern von Schutzgebieten als Ansprechpartner auch für den Naturschutz.

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