Parkplatzknappheit und Falschparken in Leimen – Penny zieht Reißleine

(fwu – 10.11.17) Dass Parkraum prinzipiell knapp ist, stimmt auch für Leimen. Und es stimmt auch, dass das Falschparken zu einem Problem werden kann. So geschehen vor einigen Wochen, als Feuerwehrfahrzeuge wegen falsch parkender PKW, die eine Straße verengten, erst verspätet an den Einsatzort gelangen konnten. Falschparken wurde hier unmittelbar zur Gefahr. Die Stadt ist zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung verpflichtet und handelte entsprechend. Es wurden einseitige Halteverbote im Bereich von Engstellen verhängt.

Auch Fahrzeuge, die teilweise auf Gehwegen parken, schaffen Gefährdungen, wenn deswegen Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer oder sogar Schulkinder gezwungen sind, um die falsche parkendenden Fahrzeuge herumzugehen und die Fahrbahn zu betreten. Viele Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich bei der Stadt, über zugeparkte / verengte Bürgersteige und auch hier musste die Stadt gegen diese Gefährdungen vorgehen. Zunächst wurden falsch parkende PKWs – deren Fahrer/innen sich oftmals garnicht der durch sie geschaffenen Gefährdungen bewußt waren – durch einen an der Windschutzscheibe angebrachten Hinweis auf das Problem und den Parkverstoß aufmerksam gemacht. In den betroffenen Gebieten werden jetzt auch kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt. Meist konnten so das Falschparken auf  Bürgersteigen weitgegend eingedämmt werden.

Allerding führte das vermeindlich richtige Parken ausschließlich auf der Fahrbahn in einigen Straßen doch wieder zum illegalen Falschparken. Dann nämlich, wenn dadurch die freie Fahrbahnbreite auf unter 3,05 Meter (2,55 m maximal erlaubte Fahrzeugbreite plus 25 cm an jeder Seite) verengt wurde und damit das Durchkommen von breiten Fahrzeugen (Müllabfuhr, Feuerwehr – siehe oben) erschwert oder unmöglich gemacht wurde. Mit dem entsprechenden Ergebnis seitens der Stadt: Halteverbot auf einer Straßenseite.

Durch die wirksame Parkraumüberwachung suchten Autofahrer nach alternativen Parkmöglichkeiten und stellten vermehrt und oft ganztätig die Kundenparkplätze beim Leimener Pennymarkt zu, so dass echte Kunden nur mit Schwierigkeiten noch einen freien Parkplatz fanden. Hier griff Penny jüngst zu einer privatwirtschaftlichen Lösung dieser illegalen Parkplatznutzung. Es ist nun dort die Nutzung einer Parkscheibe erforderlich und die erlaubte Parkzeit beträgt 1,5 Stunden, genug auch für einen ausgiebigen Einkauf.

Wer dagegen verstößt wird mit einer Vertragsstrafe von 19,90 € belegt, die sich bei nicht fristgerechter Zahlung auf 29.90 € (Behindertenparkplatz 49,90 €) erhöht. Eine Fülle von wirklich unübersehbaren Hinweisschildern weist auf diese notwendige Maßnahme und den zustandekommenden Parkvertrag, den man durch die Nutzung des Parkraums wirksam abschließt, hin.

Ergebnis: es gibt wieder freie Parktplätze auf dem Penny-Parkplatz für die Nutzung mit Parkscheibe für max. 1,5 Stunden. Nur: Die Ganztagesparker suchen nun nach neuen Alternativen. Im gesamten Gebiet rund um den Penny gibt es daher so gut wie keine freien legalen Parkplätze mehr.

Eine echte Alternative könnte der ÖPNV sein … oder die Parkplätze vor dem Schwimmbad, das ca. 10 Gehminuten entfernt ist. Und 10 Minuten sind bei der Parkplatzsuche schnell verbraucht, also lieber gleich dahin.

 

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