Viele militärische Flugbewegungen an unserem Himmel – Hintergründe unklar

Kampfflugzeug & Mond

(fwu – 18.7.18) Seit einigen Wochen fliegen sie wieder. Kampfflugzeuge in Zweier- oder Vierergruppen (auch) hier über den Rhein-Neckar-Kreis und über Leimen. Oft am späten Vormittag, oder heute beispielsweise um 14.46 Uhr im Zweierpack.

Sie fliegen mit voller Bewaffnung, die Raketen und Bomben Korrektur: Tanks und Behältern zum Selbstschutz des Flugzeugs. Mit 2x Tanks, 1x Radarstörsender und 1x Behälter zum Täuschkörperausstoß gegen anfliegende Raketen – unter den Flügeln sind gut erkennbar.

Die Menge der Flugbewegungen erinnert an die Zeiten des Kalten Krieges, als die Luftwaffe noch wesentlich mehr Flugzeuge hatte und insgesamt mehr flog. Den Älteren unter den Lesern/innen dürften auch noch der Knall vom Durchbrechen der Schallmauer geläufig sein. 

„Unbekanntes Flugobjekt“ über Leimen. Heute um 14.46 Uhr.

Wer dort fliegt (Deutsche Luftwaffe – es sind Tornado-Kampfflugzeuge oder Amerikanische Air Force) und warum in diesem Ausmaß und dieser Regelmäßigkeit konnten wir (noch) nicht feststellen.

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist (natürlich) nicht zuständig und verweist an an das Luftfahrtamt der Bundeswehr.  Unsere telefonischen und Mailanfragen blieben bis jetzt unbeantwortet.

Wir bleiben am Ball und haken weiter nach. 


Korrekturen im Text nach Leserkommentaren und Leser-Zuschriften vorgenommen.

Hinweis: Flugbewegungen in Echzeit sieht man im Internet bei  https://www.flightradar24.com


Auf unsere Anfrage hin teilte das Luftfahrtamt der Bundeswehr mit:

„Grundsätzlich ist über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland militärischer Flugbetrieb zulässig.

Der gesamte Luftverkehr in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf den Grundlagen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und dessen Durchführungsbestimmung, der Luftverkehrsordnung (LuftVO).

Zur Umsetzung der in diesen Gesetzen enthaltenen Vorschriften, wurden seitens des Bundesministeriums der Verteidigung Flugbetriebsbestimmungen erlassen und im militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland (MILAIP) festgelegt.

Die hierin aufgeführten Bestimmungen des Flugbetriebes, sind für alle in der Bundesrepublik Deutschland durchführenden Nationen verbindlich.

Militärischer Übungsflugbetrieb mit Kampfflugzeugen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag bis spätestens 24:00 Uhr Ortszeit zulässig.
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ruht der militärische Übungs- und Ausbildungsflugbetrieb.“

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