Was tun bei Marderbissen?

In den letzten Monaten wurden vermehrt „Marderbisse“ an PKWs festgestellt. Die Gemeinde Brühl hat das Wesentliche zu diesem Thema zusammengefasst:

Steinmarder sind nach dem Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetz Wildtiere und unterliegen damit den Bestimmungen dieses Gesetzes. Sie dürfen in der Zeit vom 16.10. – 28.02. gejagt werden, wobei eine Jagd außerhalb der Jagdbezirke d. h. im bebauten Gebiet normalerweise nicht möglich ist. Allerdings kann die untere Jagdbehörde für Bereiche in denen die Jagd ruht, wie den innerörtlichen Bereichen, den jeweiligen Grundstückseigentümern oder deren Beauftragten Ausnahmen für die Aufstellung von Lebendfallen erlauben. Voraussetzung für eine Genehmigung ist der Nachweis der Artenkenntnis und der Sachkunde im Umgang mit Lebendfallen (dazu ist ein Lehrgang notwendig). Jeder Grundstückseigentümer, der das möchte, müsste daher bei der Jagdbehörde einen Antrag stellen und jemanden finden, der die Fallen aufstellt und betreut.

Allerdings ist der Fang von Steinmardern mit Lebendfallen nicht so einfach. Die Tiere müssen über einen längeren Zeitraum täglich mit Ködern angefüttert und an die Fallen bzw. die Köder gewöhnt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass auch andere Tiere wie Katzen oder kleinere freilaufende Hunde die Köder fressen bzw. auch in die Fallen geraten. Diese müssten täglich kontrolliert werden. Der Fang mit Lebendfallen ist daher aufwändig und, wenn er beauftragt wird, deshalb teuer.

Eine Aufstellung der Fallen etwa durch die Gemeinde im Straßenraum ist wegen des über mehrere Wochen andauernden Anköderns und der Gefahr, dass Hunde und Katzen in die Fallen geraten, nicht empfehlenswert. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass die Fallen von Tierschützern oder Jagdgegnern zerstört oder entwendet werden. Das Fangen und Aussetzen der Marder löst im Übrigen auch das Problem nicht. Entweder wandern die gefangenen und ausgesetzten Marder wieder zurück oder das freigewordene Revier wird sofort vom nächsten Marder besetzt, der, so haben Erfahrungen gezeigt, mit besonderer Beißwut auf alles reagiert, was nach seinem „Vorgänger“ riecht. Deswegen sollten Autobesitzer ihre Fahrzeuge wenn möglich in die Garage stellen.

Für Laternenparker nennt der ADAC folgende mögliche Abwehrmaßnahmen an Autos:

  • Anbringen von Duftstoffen zur Abwehr, auch wenn er bei Regen wieder teilweise abgewaschen wird
  • Anbringen eines Kabelschutzes an den Zündkabeln, auch wenn nicht alle Schläuche und die Achsmanschetten nicht geschützt werden können.
  • Einbau eines Geräts zur Ultraschall-Erzeugung, wobei darauf geachtet werden sollte, dass Geräte mit automatischem Frequenzwechsel eingebaut werden
  • Falls in der Nähe Marderschäden aufgetreten sind, empfiehlt der ADAC, eine Motorwäsche durchzuführen, da andere Mardermännchen mit besonderer Beißwut auf Duftspuren ihrer Konkurrenten reagieren.

Und nicht zu vergessen: Als Allesfresser verbeißt sich der Marder nicht nur in Autoteile, sondern frisst u. a. auch schädliche Nagetiere wie Mäuse und Ratten.

 

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