Alte Führerscheine bereits seit Januar ungültig – Fristverlängerung wg. Corona

(rnk – 7.2.22) Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren bereits seit dem 19. Januar dieses Jahres schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden, erinnert das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Der EU-Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine im Detail:

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.

Geburtsjahr / Letzter Tauschtag

      • vor 1953 – 19.01.2033
      • 1953 bis 1958 – 19.01.2022
      • 1959 bis 1964 – 19.01.2023
      • 1965 bis 1970 – 19.01.2024
      • 1971 oder später – 19.01.2025

Demnach läuft im Januar 2022 zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Im Rhein-Neckar-Kreis sind dies die Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Wie geht es weiter?

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch gibt es auf der Homepage des Kreises.Dort können auch online Termine gebucht werden.

Terminengpass wegen Corona – keine Geldbuße bis 19. Juli 2022

Für all diejenigen, die ihren Führerschein bis zum 19.1.2022 tauschen mussten, ist es aktuell schwierig, rechtzeitig einen Termin bei der örtlichen Führerscheinstelle zu bekommen. Coronabedingt kommt es vielfach zu Engpässen bei der Terminvergabe.

Die Verkehrsministerkonferenz hat daher beschlossen, dass denjenigen, die es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli in Deutschland keine Geldbuße droht. Ein bundeseinheitliches Vorgehen soll auf den Weg gebracht werden. So sieht es auch die Innenministerkonferenz.

Der gesetzliche Stichtag 19.1.2022 soll auf den 19.7.2022 verlängert werden. Aufgrund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz wird das in den Bundesrat eingebracht, der derzeit schon über einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung entscheidet. Dennoch sollten sich Betroffene bereits jetzt um einen Termin bei ihrer Führerscheinstelle kümmern.

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