Grundbuchakten auch weiterhin im Leimener Rathaus einsehbar
(sb 10.11.2016) Im Zuge der Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens werden bis zum Jahr 2018 die Aufgaben aller Grundbuchämter auf Amtsgerichte übertragen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. September 2016 beschlossen, der Öffentlichkeit auch weiterhin eine örtliche Grundbucheinsichtsstelle anzubieten. Damit wird gewährleistet, dass Bürger mit berechtigtem Interesse auch künftig auf kurzem Wege Auskünfte in Grundbuchangelegenheiten im Leimener Rathaus einholen können.
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