Mietpreisbremse Baden-Württemberg gilt auch in Leimen

Seit dem 1. November 2015 gilt in 68 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, darunter auch in Leimen, die sogenannte Mietpreisbremse. Die zu Grunde liegende Mietpreisbegrenzungs-Verordnung Baden-Württemberg, welche von der Landesregierung beschlossen wurde, „soll dafür sorgen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zukünftig gewährleistet wird.“

Bei den betroffenen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Mieten bei einer Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10 Prozent übersteigen. Ausnahmeregelungen sind bei Neubauten sowie umfassend sanierten Wohnungen vorgesehen. Grundlage für die Aufnahme in die Rechtsverordnung waren eine Reihe von statistischen Faktoren, welche vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg geprüft wurden.

Der Leimener Gemeinderat hatte diese Regelung im Sommer 2014 als auf ungenügendem Zahlenmaterial beruhend und wenig hilfreich abgelehnt.

Die Geltungsdauer der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ist bis zum 31. Oktober 2020 befristet.

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