Viel Geld für glatte Beine

Vom Alexandrit-Laser bis zur Zuckerpaste – wer sich störender Körperhaare entledigen möchte, hat viele Möglichkeiten. Doch statt dauerhaft glatter Haut gibt’s oft nur hohe Rechnungen und teure Ratenverträge. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, sich vor Behandlungen genau zu informieren.

Teuer wird es häufig bei der Haarentfernung mit Laser- oder Lichttechnik, bei der mehrere Behandlungen notwendig sind. Oft bieten die Mitarbeiter von Kosmetikstudios Pakete mit zehn Sitzungen an. Sollen mehrere Körperregionen enthaart werden, kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen. „Um die Gesamtsumme kleiner erscheinen zu lassen, locken die Anbieter mit niedrigen Anzahlungen und bieten monatliche Ratenzahlungen an“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Wenn später das Budget für die teuren Termine nicht mehr reicht, kann der zusätzlich abgeschlossene Ratenzahlungsvertrag nicht ohne weiteres beendet werden. Denn im Gegensatz zu Verträgen, die im Internet, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen werden, besteht bei Verträgen, die vor Ort beim Anbieter unterschrieben werden, in der Regel kein Widerrufsrecht. Selbst wenn die Haarentfernung ohne Erfolg bleibt, kann der zusätzlich abgeschlossene Ratenzahlungsvertrag nicht ohne weiteres gekündigt werden. „Kosmetikstudios schließen eine Garantie auf dauerhafte Haarentfernung aus“, erklärt Holzäpfel. „Die Haare können nach einiger Zeit wieder nachwachsen.“ Kündigt man den Vertrag, kann der Anbieter je nach Vertragsvereinbarung die gesamten Kosten auf einmal verlangen.

Sabine Holzäpfel rät, mehrere Angebote einzuholen. Wer außerdem vereinbart, die Behandlungen einzeln zu zahlen, hat die Kosten besser im Blick. Verbraucher sollten sich nicht drängen oder durch versprochene Rabatte verleiten lassen, Verträge sofort zu unterschreiben und im Voraus Anzahlungen zu leisten. Es sollte selbstverständlich sein, dass Anbieter ihren Kunden die Möglichkeit geben, die Vertragsunterlagen in Ruhe zu Hause zu prüfen. Verbraucher können sich bei Problemen oder auch vor Vertragsschluss an die Verbraucherzentrale wenden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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