2.000€ Belohnung – Wer kann Hinweise auf kriminelle Schmierfinken geben?
„Narrenhände beschmieren die Wände“.
(14.4.20 – mu) Hunde pflegen durch „Beinchenheben“ Nachrichten für ihre Artgenossen zu hinterlassen. Auf ähnlichem Niveau agierten in der Nacht von Ostersonntag auf –montag ein oder mehrere Täter, die ihre „Duftmarken“ im Leimener Stadtgebiet hinterlassen haben.
Das Beseitigen der umfangreichen Schmierereien wird den in diesen Zeiten ohnehin bereits stark gebeutelten Steuerzahler sicher mehrere zehntausend Euro kosten. Ob dies dem allgemeinen Verständnis für diese Art der „Straßenkunst“ förderlich ist, darf wohl bezweifelt werden. Wie eingangs gesagt: „Narrenhände…“
Die Stadtverwaltung hat Strafanzeige gestellt und für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 2.000 € ausgesetzt.
Die weiteren Ermittlungen hat das Dezernat Staatsschutz bei der Kriminalpolizei Direktion Heidelberg übernommen. Zeugen, die zuvor verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich unter Telefon 0621/174-4444 bei der Kriminalpolizei zu melden.
StGB – § 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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