2013: Weniger Bauanträge – Bausummen deutlich gestiegen

Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises stellt Jahresstatistik 2013 vor .

(rnk – 23.1.14) „Auch wenn die nackten Zahlen im Vergleich zum Vorjahr 2012 einen leichten Rückgang der beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises eingereichten Bauantragsverfahren und Kenntnisgabeverfahren aufweisen, darf daraus nicht automatisch der Schluss gezogen werden, im vergangenen Jahr sei zugleich auch weniger gebaut worden. Das Gegenteil ist der Fall, was eine Auswertung der angegebenen Bauwerte zeigt. Diese sind im Vergleich zum Jahr 2012 um über 30 Millionen Euro deutlich gestiegen. Vereinfacht ausgedrückt ist im Jahr 2013 auf weniger Baustellen dennoch deutlich mehr Geld investiert worden“, erläutert Ralf Schmidt, Leiter des Baurechtsamtes, bei der Vorlage der Jahresstatistik für 2013.

Im zurückliegenden Jahr gingen aus den 38 Städten und Gemeinden in der Baurechtszuständigkeit des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis exakt 1.837 Bauanträge im weiteren Sinne ein. Hierzu zählen neben den eigentlichen Bauanträgen auch Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen, Bauanträge im vereinfachten Verfahren sowie Anträge auf Zulassungen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften bei an sich verfahrensfreien Vorhaben.

„Der Blick auf die bloßen Zahlen ist sicherlich oftmals sinnvoll und hilfreich. Die Statistik des vergangenen Jahres zeigt allerdings einmal mehr, dass vermeintlich naheliegende Rückschlüsse nicht unbedingt zutreffend sein müssen. Auf die Zahl der Anträge hat das Baurechtsamt keinen Einfluss, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Fristen sowie praxisgerechte Entscheidungen aber sehr wohl“, erklärt Schmidt.

Über die klassischen Anträge hinaus beschäftigte sich das Baurechtsamt in rund 360 Fällen mit der Überprüfung der verschiedenen baulichen Anlagen, insbesondere aufgrund nachbarschaftlicher Beschwerden. Nach Aussage des Amtsleiters sei gerade die Bearbeitung dieser, oftmals bereits seit Jahren schwelenden, Streitigkeiten sehr arbeits- und zeitintensiv.

Im Referat „Vorbeugender Brandschutz“ wurden über 120 gesetzlich vorgeschriebene Brandverhütungsschauen einschließlich den erforderlichen Nachschauen durchgeführt sowie in nahezu gleicher Anzahl brandschutztechnische Stellungnahmen zu Baugesuchen erstellt.

Eine weitere Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde ist die Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Wie bereits im Jahr 2012 konnten 125 dieser Bescheinigungen im abgelaufenen Jahr ausgestellt werden.

Daneben war das Baurechtsamt als untere Denkmalschutzbehörde auch mit der Bearbeitung von über 60 Denkmalschutzanträgen, die keines zusätzlichen baurechtlichen Verfahrens bedurften, betraut.

Die Aufgabe der Wohnraumförderung erfüllt das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises für alle 54 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit ihren insgesamt rund 530.000 Einwohnern. In diesem Bereich wurden über 160 persönliche Beratungsgespräche im Landratsamt geführt. In der Folge konnten für das aktuell noch andauernde Programmjahr 2013 bereits 95 Anträge auf finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg zustimmend an die Landesbank weitergeleitet werden.

„Auch im vergangenen Jahr wurde im Rhein-Neckar-Kreis kräftig in gewerbliche, kommunale und private Baumaßnahmen investiert. Die Ursachen hierfür sind zum einen die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dabei vor allem die anhaltend niedrigen Zinssätze. Zum anderen ist die Ausweitung der Bautätigkeit sowohl im gewerblichen Bereich als auch im Wohnungsbau ein Beleg für die Attraktivität des Landkreises an sich“, so die Einschätzung des Amtsleiters Ralf Schmidt.

Hinweis:

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis prüft als untere Verwaltungsbehörde die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden mit Ausnahme der sechs Großen Kreisstädte Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch, als Baurechtsbehörde genehmigt es die Baugesuche aus 38 Städten und Gemeinden. Eigene Baurechtsbehörden sind die Großen Kreisstädte sowie zum Teil in Verwaltungsgemeinschaften die Kommunen Altlußheim, Angelbachtal, Dielheim, Laudenbach, Neulußheim, Reilingen und Zuzenhausen sowie Hemsbach, Ketsch und Walldorf.

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