Landeswohnraum-Förderprogramm 2013 gestartet

Landeswohnraum-Förderprogramm 2013 gestartet –  Höhere Zinsvergünstigung der Darlehen und höhere Darlehen für Selbstnutzer von Immobilien

Mit dem Landeswohnraum-Förderprogramm wird der Anreiz für Investoren, mehr sozialen Mietwohnraum zu schaffen erhöht. Das flexibilisierte Programm mit stärker zinsvergünstigten Darlehen soll vor allem in den Ballungsräumen mit angespannten Wohnungsmärkten wirken. Neu errichteter Mietwohnraum soll auch weiterhin einen gegenüber dem aktuellen allgemeinen Anforderungsniveau reduzierten Primärenergiebedarf aufweisen (KfW-70 Standard). Auch die Förderung der Modernisierung im Mietwohnungsbestand ist möglich in Verbindung mit den Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ und „Altersgerecht Umbauen“.

Wieder im Programm ist die Förderung selbst genutzten Wohneigentums. Neubauten müssen mindestens den KfW-Standard 70 erfüllen. Für Bestandsimmobilien entfällt die Sanierungsverpflichtung des Erwerbers. Sie wird durch Anreize zur freiwilligen energetischen Sanierung der geförderten Wohnimmobilie, angelehnt an KfW-Programme, ersetzt. Eine zusätzliche Förderung ist möglich, wenn barrierefrei nach DIN gebaut oder saniert wird. Das KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ kann ebenfalls mit der Sanierung einer Bestandsimmobilie verknüpft werden.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können mit der Landesbank (L-Bank) Baden-Württemberg in Verbindung mit der KfW Bestandsobjekte sanieren. Ansprechpartner und Adressat für die Anträge ist die L-Bank. Anträge sind vom Verwalter der Immobilie zu stellen.

Das Landeswohnraumförderprogramm 2013 sieht rund 40 Millionen Euro für die Mietwohnraumförderung, rund 18 Millionen Euro für die Förderung selbst genutzten Wohnraums und 5,1 Millionen Euro für die Modernisierungsförderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften vor.

Weitere Informationen gibt es beim Baurechtsamt im Rhein-Neckar-Kreis, Nebengebäude, Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg-Pfaffengrund. Ansprechpartnerin ist Karin Wiedemann unter Tel. 06221/522-1291 oder E-Mail: [email protected]. Auch auf der Internetseite der L-Bank unter www.l-Bank.de – Pfad: Privatpersonen – eigen genutzter Wohnraum oder Mietwohnraum – finden Interessierte Informationen zu diesem Thema. Auch die kostenlose Hotline der L-Bank steht für Fragen im Einzelfall zur Verfügung (0800 150 3030).

 

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