Landratsamt: Sozialdezernent Heinz Bönisch in den Ruhestand verabschiedet
Im Kulturzentrum Stiftskirche Sunnisheim: Sozialdezernent Heinz Bönisch nach fast 50 Dienstjahren verabschiedet – Landrat Stefan Dallinger: Heinz Bönisch hat als Spezialist und Generalist des Sozialwesens die positive Entwicklung des Rhein-Neckar-Kreises maßgeblich mitbestimmt
(rnk – 3.2.13) Das Kulturzentrum Stiftskirche Sunnisheim in Sinsheim war gestern (Sonntag, 03.02.2013) der angemessene Rahmen, um Sozialdezernent Heinz Bönisch aus den Diensten des Rhein-Neckar-Kreises zu verabschieden. 49 Jahre, neun Monaten und 16 Tage, davon 22 Jahre als Sozialdezernent, hatte Heinz Bönisch dem Landkreis gedient, rechnete Landrat Stefan Dallinger nach, der auch die Laudatio hielt. Glänzend musikalisch umrahmt war die Veranstaltung von Mitgliedern der Jungen Philharmonie Rhein-Neckar unter der Leitung von Andreas Treibel.
Auch wenn er wisse, das Heinz Bönisch nicht gerne so viel Lob hört, wolle er wenigstens für die Öffentlichkeit einmal sagen, „wie wertvoll seine Arbeit für die Menschen im Rhein-Neckar-Kreis gewesen ist“, betonte Landrat Dallinger. Und fügte hinzu: „Nüchterne Betrachtungsweise, sichere Analyse, korrektes und entschlossenes Handeln, das ist mehr Ihr Ding!“ Bönischs Aufgabenspektrum habe, neben der finanziellen Bedeutung, die ganze Dimension der Sorge für die Menschen widergespiegelt, die eine Kreisverwaltung zu leisten hat, schilderte der Landrat. Heinz Bönisch dürfte stolz sein, was er zusammen mit Landrat Dr. Schütz vor Hartz IV mit dem Programm zur Qualifizierung von Menschen, die nicht oder schwer in Arbeitsmarkt zu bringen waren („Arbeit statt Sozialhilfe“, 1999) oder der Pauschalierung der Sozialhilfe (2000) und dem Einstiegsgeld (2000) erreicht und bundesweit mit angestoßen hat.
Viel Herzblut hatte Heinz Bönisch, der zum 40-jährigen Dienstjubiläum (2003) mit der Silbernen Ehrenmedaille des Kreises ausgezeichnet worden war und dessen Aufgabengebiet Sozialamt, Jugendamt und seit der Verwaltungsreform 2005 auch das Versorgungsamt umfasste, vor allem in das neue Sozialgesetzbuches II, besser bekannt als „Hartz IV“, investiert und in die Sozial- und Teilhabeplanung für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen (seit Ende 2006 zusammen mit Heidelberg) oder die Integration dieser Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Senator e.h. Prof. Roland Klinger als Verbandsdirektor des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg erinnerte zudem an die Zeit zu Beginn der 1990er Jahre, als rund 100.000 Asylberwerber in Baden-Württemberg aufgenommen werden mussten und die Durchsetzung der neuen Regelungen viel Rückgrat erfordert hatte. Hier sei Heinz Bönisch „ein Fels in der Brandung gewesen. Um die neue Pflegeversicherung mit den Sozialgesetzen abzustimmen, habe er im landesweiten Expertenpool federführend mitgewirkt, im Kommunalverband Jugend und Soziales habe er wegen seines immensen Wissens und seiner Detailkenntnis, was Fakten und Zahlen anbelangte, „höchste Anerkennung genossen.“
Susanne Rohfleisch, die Geschäftsführerin des Caritasverbandes, sprach in ihrem Grußwort für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Sie sah in Heinz Bönisch ein „klares und faires Gegenüber“, wenn es galt, für die hervorragende soziale Infrastruktur im Rhein-Neckar-Kreis zu streiten. CDU-Fraktionsvorsitzender Bruno Sauerzapf bescheinigte ihm für alle im Kreistag vertretenen Fraktionen mit „Weitsicht, Sachverstand und Standfestigkeit immer das Beste in allen sozialen und jugendhilferechtlichen Fragen“ erreicht zu haben. „Mit Energie und seiner ganzen Lebenskraft“ habe sich der scheidende Sozialdezernent in seine Aufgabe gestürzt, befand Bürgermeister Hans-Dieter Weis als stv. Vorsitzender des Kreisverbands der Bürgermeister im Gemeindetag Baden-Württemberg. Kreis und Gemeinden hätten auch Dank Heinz Bönisch immer ganz eng kooperiert, wenn es darum ging, verschiedenste Projekte vor allem der Jugendhilfe, aber auch der Sozialhilfe umzusetzen, wie etwa den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3-Jährige bzw. gerade beim Umsetzen des Rechtsanspruchs für einen Betreuungsplatz für 1- bis 3-jährige Kinder.
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