30. November Sinsheim: Info-Veranstaltung des Kreises zur Flüchtlingssituation
Weitere große Einrichtung in der Großen Kreisstadt als Notlösung.
(rnk – 24.11.15) Die Große Kreisstadt Sinsheim ist für den Rhein-Neckar-Kreis ein wichtiger Partner und Stützpunkt bei der Flüchtlingsunterbringung. Obwohl das Landratsamt inzwischen in 24 Städten und Gemeinden Unterkünfte für die vorläufige Unterbringung in verschiedenen Ausprägungen schaffen konnte, ist Sinsheim ein wichtiger Standort, denn hier befindet sich nicht nur die zentrale Wohnheimverwaltung. Neben der bereits angekündigten neuen Gemeinschaftsunterkunft in der General-Sigel-Straße hat sich ganz kurzfristig die Möglichkeit für eine große Notunterkunft in einer ehemaligen Gewerbehalle in der Breiten Straße 3 ergeben, die wohl Ende Januar 2016 in Betrieb gehen könnte.
Um umfassend über die Flüchtlingssituation und die Betreuung in der Großen Kreisstadt zu informieren, lädt der Rhein-Neckar-Kreis die interessierte Bevölkerung ein auf Montag, 30. November, in die Sporthalle der Carl-Orff-Schule, Werderstr. 8, 74889 Sinsheim. Die Informationsveranstaltung, an der der Ordnungsdezernent des Kreises, Christoph Schauder, und Ordnungsamtsleiter Stefan Becker, der Referatsleiter der Unterbringungsbehörde, Karl Winkler, sowie der Leiter des Sozialdienstes, Christoph Kölmel, teilnehmen werden, beginnt um 20 Uhr. Auch Oberbürgermeister Jörg Albrecht hat sein Kommen zugesagt.
Zurzeit gibt es in der Kraichgaumetropole 604 Plätze für Asylbewerber und Flüchtlinge. Sie verteilen sich auf die Gemeinschaftsunterkünfte im Fohlenweideweg (424 Plätze) und in der Steinsbergstraße (ehem. Bodenseewasserversorgung, 120 Plätze) sowie auf Wohnungen in der Alten Waibstadter Straße (60 Plätze). Gerade werden die Gebäude des Landwirtschaftsamtes und des ehemaligen Vermessungsamtes innen umgebaut. Sie sollen ab Mitte bis Ende Dezember für drei Jahre 200 Personen aufnehmen. Wie groß die Notlage bei der Unterbringung der ankommenden Asylbewerber und Flüchtlinge ist, zeigt die Bemühung, in Sinsheim noch eine große Notunterkunft zu errichten. „Bei rund 300 ankommenden Personen pro Woche, die wir dann in unsere Unterkünfte verteilen müssen, brauchen wir für eine Art Erstaufnahme eine solche Einrichtung“, schildert Stefan Becker diese „Notlösung“. Selbst wenn alle neuen Bundesgesetze greifen, wird es auf unterer Ebene in absehbarer Zeit keine Entlastung geben, da aus den Landeserstaufnahmestellen die Menschen mit Verzögerung in die vorläufige Unterbringung der Kreise kommen. Die für ein Jahr angemietete Gewerbehalle soll praktisch als Puffer fungieren, um den Asylbewerbern und Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf bieten zu können, bis sie dann in perspektivisch fertiggestellte Gemeinschaftsunterkünfte umziehen können. Die Unterbringung dort soll für die künftigen Bewohner also jeweils eine kurzfristige Ausnahmebelegung sein. Deshalb lässt sich auch im Vorhinein nicht konkret sagen, wie viele Personen dort im Durchschnitt untergebracht sein werden, da das von der jeweiligen Zugangssituation und davon abhängt, inwieweit das Landratsamt andere Unterkunftsplätze rechtzeitig zur Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen fertigstellen können.
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