6. Juli – Info über Fortbildung zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Weinbau“

Bildungsoffensive der Fachschule für Landwirtschaft in Bruchsal Informationsabend zur Weiterbildung für Nebenerwerbswinzer.

Die Fachschule für Landwirtschaft in Bruchsal bietet ab Januar 2016 wieder eine Weiterbildung für Nebenerwerbswinzer an. In einer Veranstaltung am Montag, 6. Juli,
können sich interessierte Personen über die Inhalte und den Ablauf des Angebots informieren, das überwiegend in zwei aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren durchgeführt wird. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmern als „Staatlich geprüfte Fachkraft für Weinbau“ zertifiziert. Das
Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Karlsruhe, die Fachschule für Landwirtschaft in Bruchsal sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe setzen mit diesem Angebot die Bildungsoffensive der letzten Jahre fort.

Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse entscheiden auch in weinbaulichen Nebenerwerbsbetrieben über den wirtschaftlichen Erfolg und damit über die weitere Existenz des oftmals schon über mehrere Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte im Familienbesitz befindlichen Betriebes. Künftige Betriebsleiter, die eine außerlandwirtschaftliche Erstausbildung erfolgreich beendet haben und den Weinbaubetrieb im Nebenerwerb qualifiziert weiterführen wollen, erhalten während des 400stündigen Unterrichts incl. einer Projektarbeit im Sommer das notwendige Grundwissen. Fachkenntnisse und praktische Kompetenzen in der weinbaulichen Produktion mit Pflanzenschutz, umweltgerechtem Weinbau, Technik, Kellerwirtschaft mit Sensorik und Marketing, Weinbaupolitik und Weinrecht helfen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ihren Betriebszweig Weinbau zu optimieren.

Der Informationsabend findet um 19.00 Uhr im Landwirtschaftsamt, Am Viehmarkt 1, 76646 Bruchsal im Seminarraum im 1.OG statt. Die Lehrkräfte der Fachschule, der Weinbauberater des Landwirtschaftsamtes sowie Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe des Sachgebiets Weinbau informieren umfassend über die Weiterbildung. Voraussetzung für den Schulbesuch ist eine weinbaulich bewirtschaftete betriebliche Mindestfläche von 1,00 ha. Eine Anmeldung zu dieser Informationsveranstaltung ist nicht notwendig.

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