Ergebnisse der Kreistagssitzung am 15. Dezember

(Aus: CDU im Kreistag – CDU-Mitteilungen 47/2015)

Folgende wesentliche Beschlüsse wurden getroffen:

Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Der Jugendhilfeausschuss wurde neue gebildet. Er besteht neben den Kreisrätinnen und Kreisräten aus Vertretern der Jugendverbänden und der Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, der Kirchen, der Polizei und weiterer staatlicher Einrichtungen. Das Polizeipräsidium Mannheim wird aufgrund personeller Veränderungen künftig zwei Mitarbeiter als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden.

Digitale Kreistagsarbeit

  • Den Kreisrätinnen und Kreisräten sollen die Sitzungsunterlagen künftig papierlos bereitgestellt werden. Über eine eigens dafür eingeführte App sind die Dokumente digital auf Tablets abrufbar. Dieser mobile Sitzungsdienst sorgt nicht nur für einen komfortablen Zugriff mit umfangreicher Recherchemöglichkeit, er hilft auch Porto- und Druckkosten zu sparen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Diesem Vorhaben wurde zugestimmt.
  • Außerdem wurde die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geändert. Dadurch erhalten die Kreisrätinnen und Kreisräte, die für die digitale Kreistagsarbeit optieren, eine zusätzliche pauschale Aufwandsentschädigung für eventuelle Druckkosten in Höhe von 10 Euro monatlich. 

Verbesserung der Attraktivität der beruflichen Schulen

  • Um die Attraktivität der beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises zu steigern und stets den neuen Anforderungen anzupassen, werden mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 neue Schularten eingerichtet, und zwar an der Hans-Freudenberg-Schule Weinheim eine einjährige Berufsfachschule für Metalltechnik sowie an der Helen-Keller-Schule Weinheim eine zweijährige Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen: Erziehung – Weiterbildung mit Schwerpunkt Inklusion in Kindertageseinrichtungen in Teilzeit.
  • Um Schülerinnen und Schülern digitales Lernen zu ermöglichen, wird außerdem in einem Schulversuch der Einsatz von Tablets an den beruflichen Schulen des Kreises erprobt.
  • Des Weiteren wird jungen Flüchtlingen einen besseren Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zu ermöglicht. Bereits heute wird an gewerblichen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen in einem Vorbereitungsjahr Arbeit und Beruf mit Schwerpunkt im Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) unterrichtet. An der Theodor-Frey-Schule Eberbach, der Ehrhart-Schott-Schule Schwetzingen, der Albert-Schweitzer- und der Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim, der Hans-Freudenberg-Schule in Weinheim sowie der Hubert-Sternberg- und der Louise-Otto-Peters-Schule in Wiesloch bestehen bereits 11 solcher Klassen. Auch an den kaufmännischen Schulen werden VABO-Klassen als Schulversuch eingerichtet werden. 

Abfall und Gebühren

  • Seit 2012 bietet der Rhein-Neckar-Kreis seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Biomüll über die gebührenfreie BioEnergieTonne getrennt zu sammeln sowie Grünschnitt gebührenfrei an den AVR-Anlagen abzugeben. Dieser Stoffstrom wird nun künftig von der neuen AVR BioTerra GmbH & Co. KG verwertet, mit der der Rhein-Neckar-Kreis einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Der Betrauungszeitraum soll nun von 10 auf 25 Jahre verlängert werden, weshalb der Kooperationsvertrag angepasst werden muss.
  • Der Kreistag hat der Vereinbarung des Unternehmerentgeltes mit der AVR Kommunal GmbH in Form eines Selbstkostenfestpreises für die allgemeine Abfallwirtschaft und für die Deponie Wiesloch zugestimmt. Sie regelt die Finanzierung des Unternehmens im Hinblick auf die vom Rhein-Neckar-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger übertragenen Aufgaben.
  • Der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Kalkulation der Abfallgebühren wurde zugestimmt. Das moderne, zukunftsfähige Abfallwirtschaftssystem und die Gebührenstruktur werden auch in den kommenden drei Jahren beibehalten. Gebührenerhöhungen ergeben sich lediglich bei der Leerung von Halbunterflurbehältern sowie beim Vollservice (Transport und Bereitstellung von Abfallbehältern).

Haushalt 2016

Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 wurde verabschiedet. Das gesamte Haushaltsplanvolumen beträgt im Jahr 2016 rund 722,5 Millionen Euro, von denen rund 655 Millionen Euro auf den Kernhaushalt des Rhein-Neckar-Kreises, rund 67 Millionen Euro auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis sowie 282.850 Euro auf den Haushalt der Freiherr von Ulner´schen Stiftung entfallen. Dass Hebesatz der Kreisumlage wird von 30 auf 29,5 Prozentpunkte der Steuerkraftsumme der Gemeinden gesenkt.

Betriebsleiter des Eigenbetrags Bau und Vermögen

Der Betriebsleitet von Jürgen Obländer wurde für weitere acht Jahre bestellt.

Neubesetzung der Stelle der Sozialdezernentin

Stefanie Jansen wurde zum 1. Mai 2016 als neue Dezernentin für den Bereich Jugend und Soziales gewählt.


Die Sitzungsunterlagen sind in der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises enthalten. Sie können gelesen oder herunter geladen werden. (Homepage: Rhein-Neckar-Kreis – Politik – Kreistag – Ratsinformationen – Sitzungen – Kreistag 15.12.2015)


5981 - Bruno Sauerzapf

Bruno Sauerzapf, Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag

CDU Haushaltsrede 2016 – Gehalten von Bruno Sauerzapf

Wie immer in der vorweihnachtlichen Zeit liegt der Haushaltsentwurf des Rhein-Neckar-Kreises vor. Geschenke – wie in der RNZ berichtet – werden allerdings nicht verteilt, sondern es werden Mittel für künftige Herausforderungen bereitgestellt und die Gemeinden zahlen insgesamt 20 Millionen € Kreisumlage mehr als im Vorjahr.

Ich werde heute nicht alle Facetten des Haushalts behandeln, sondern mich auf die wesentlichen Zukunftsaufgaben unseres Kreises konzentrieren. Ich werde daher auf fünf der künftigen Herausforderungen behandeln:

  1. Herausforderung: Unsere soziale Verpflichtung

Miteinander – Füreinander

Klassischer Aufgabenbereich für den Kreis sind die Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfe mit einem Kreisanteil von über 152,1 Millionen € (Sozialbudget) und 60 Millionen € (Jugendhilfebudget) einer Steigerung gegenüber 2015 um 14,8 Mio. € = 1,8 Punkte Kreisumlage – ein neuer Höchststand. Und dies ist mit Sicherheit nicht das Ende der Fahnenstange.

Nichts wird derzeit mehr diskutiert als die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen. Der Zustrom von Flüchtlingen reißt nicht ab. Im gesamten Bundesgebiet werden es weit über 1 Million, in Baden-Württemberg über 100.000 und im Kreis nahezu über 4.000 sein – mit steigender Tendenz. Ich will mich aber heute nur auf die Aufgaben konzentrieren, die dem Kreis obliegen und keine Bundes- oder Landespolitik beleuchten.

Aber trotzdem einige grundsätzliche Aussagen: Die Aufnahme der Flüchtlinge in Baden-Württemberg gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Ihr schweres Schicksal darf uns in keinster Weise kalt lassen. Wir müssen aber auch die Ängste in der Bevölkerung ernst nehmen. Wir wollen, dass der Zusammenhalt der Gesellschaft gelingt. Das wertfreie Nebeneinander von Multikulti funktioniert nicht. Integration passiert nicht von selbst, sie muss gezielt organisiert und auch eingefordert werden. Wir müssen uns auch alle im Klaren sein, wo hinein wir die Menschen integrieren, die aus fremden Regionen und Kulturen in unsere Gesellschaft kommen. Viele von ihnen kennen keinen Rechtsstaat, ihnen ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau fremd, Religions- und Meinungsfreiheit ebenso. Also müssen unsere Werte auch im Zuge der Betreuung und Anschlussunterbringung vermittelt werden. Dies ist mit Sicherheit eine Sisyphusarbeit.

Zu einer Willkommenskultur für jene Flüchtlinge, deren Leib und Leben in ihrer Heimat bedroht sind, gehört aber auch die konsequente Rückführung jener Menschen, die keine Chance auf Anerkennung oder Duldung haben. Für viele Kommunen ist die Belastungsgrenze erreicht. Für die administrative Durchführung ist die Kreisverwaltung alleine zuständig. Diese Aufgabe hat sie mit Bravur geleistet. Vielen Dank auch an die Menschen, die ehrenamtlich tätig sind. Es wird vorbildliche Arbeit geleistet. Aber es besteht auch Gefahr, dass bei einem weiteren ungebremsten Zugang von Flüchtlingen sie in ihren Aufgaben überfordert werden.

Das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde hat die Verpflichtung, alles für eine gute Aufnahme zu tun. Die Mittel dafür – Unterkünfte und Personal – müssen vom Kreistag genehmigt werden. Der Haushaltentwurf 2016 sieht mehr als 100 zusätzliche Stellen dafür vor. Es ist nicht abzusehen, ob die Personalstellen im Stellenplan und die finanziellen Mittel im Haushalt ausreichen. Es ist daher wichtig und richtig, dass der Landrat für 2016 ermächtigt wird, das Personal für die Betreuung einzustellen und die Mittel bereitzustellen, die benötigt werden. Voraussetzung dazu ist, dass die Finanzierung dieser Stellen durch Dritte z. B. Bund oder Land erfolgt. Selbstverständlich muss in den zuständigen Ausschüssen darüber berichtet werden.

Nicht kalkulierbar sind die Kosten, die mit dem Zuzug der Asylbewerber und Flüchtlinge mit Bleiberecht künftig entstehen werden. Wir gehen davon aus, dass das Land seine Zusagen einhält und nahezu alle Kosten in Höhe von geschätzten 50 Millionen € für die Unterbringung und Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften übernimmt. Trotzdem bestehen erhebliche finanzielle Aufwendungen des Kreises insbesondere durch die Kosten der Anschlussunterbringung. Der Haushaltsplanentwurf geht – optimistisch kalkuliert – von insgesamt 13 Mio. € eigenen Kosten aus. Die Aufwendungen können sich auch verdoppeln. Insgesamt werden aus Kreismitteln 13 Millionen € (pro Einwohner 25 € oder 1,6 Punkte Kreisumlage) für die Bewältigung der gewaltigen Herausforderung benötigt.

Anträge werden nicht besser, wenn sie ständig mit unterschiedlichen Argumenten wiederholt werden. Dem gemeinsamen modifizierten Antrag von SPD, den Grünen und den Linken zur Einführung des Sozialtickets können wir – wie in den Vorjahren – auch dieses Mal nicht zustimmen. Lassen Sie mich die Gründe wie folgt zusammenfassen.

  • Der Regelsatz für die Grundsicherung liegt 2016 bei 399 € für den Erwachsenen, davon stehen für Verkehrsmittel 25,12 € zur Verfügung. Für diese Festlegung ist der Bund zuständig. Dort wäre zu intervenieren. Eine Vorsprache bei der Bundesministerin Nahles wäre vielleicht erfolgreich. Zusätzlich werden die Fahrtkosten z. B. bei Vorstellungsgesprächen und Vorsprachen bei der Arbeitsagentur ersetzt.
  • Der Regelsatz setzt sich auf einem Warenkorb zusammen, Im monatlichen Regelsatz sind z. B. für Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 142 €, für .Bekleidung und Schuhe 34 €, für Freizeit, Kultur, Unterhaltung 44 € enthalten. Warum ergänzen wir nicht diese Aufwendungen?
  • 50 % der Sozialhilfeempfänger, besonders im ländlichen Raum, haben einen eigenen PKW und sind zum größten Teil darauf angewiesen und würden ausgegrenzt. Hinzu kommt, dass im Warenkorb für den Regelsatz keine Ausgaben für Kraftfahrzeuge enthalten sind. Damit werden Sozialhilfeempfänger besonders im ländlichen Raum sehr ungleich behandelt.
  • Außerdem: Wie verfahren wir mit den Bevölkerungsgruppen, die mit eigenem Einkommen ganz knapp über dem Regelsatz liegen? Die wären erst recht die Gekniffenen. Wie wollen wir dabei soziale Gerechtigkeit herstellen?
  • Der Antrag geht davon aus, dass das Sozialticket nur von rund 1500 von 15.000 Berechtigten, also 10 % der Berechtigten in Anspruch genommen wird und trotzdem nur maximal 720.000 € benötigt werden. Trifft diese waghalsige Prognose zu? Nehmen 20 % der Berechtigten das Ticket in Anspruch. verdoppeln sich die Kosten auf 1,4 Millionen €.
  • Noch eine verkaufstechnische Frage: Es gibt in 28 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises Verkaufsstellen verschiedener Verkehrsunternehmen. Fragen: Werder die Tickets bei allen Verkaufsstellen ausgegeben? Wie erfolgt die zentrale Registrierung durch ein EDV-System?
  • Bleibt es bei den 300.000 € bzw. 720.000 € Kosten pro Jahr? Stimmen die Berechnungsgrundlagen? Ich habe erhebliche Zweifel. Ist wie bei der Richter-Scala – nach oben offen?
  • Deshalb die wohl berechtigte Frage: Können wir uns dies als ständige Ausgabe bei erheblich steigenden Kosten für Jugend- und Sozialhilfe und den Herausforderung bei den Asylbewerbern und Flüchtlingen überhaupt leisten? Wenn es einmal eingeführt ist, können wir es bei geänderter finanzieller Situation wieder abschaffen? Um aus der Ballade von Goethe zu zitieren (mein Steckenpferd heute): „Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.“
  • Das Land hätte die Möglichkeit, wie im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Sozialtickets einzuführen und zu bezuschussen. Aber ich habe angesichts der hohen anderen Aufwendungen, die auf das Land zukommen, Verständnis dafür, dass das Land solche Überlegungen nicht anstellt. Gleiches muss für den Rhein-Neckar-Kreis gelten.
  • Letzte Frage: Ist es richtig, die Senkung der Kreisumlage zu fordern und gleichzeitig neue kostenintensive Aufgaben zu kreieren?

Und nun zum weiteren Antrag „Sozialticket light“. Hier sollten die kreisangehörigen Gemeinden animiert werden, mit einem 25%igen Zuschuss ein Sozialticket einzuführen, um Erfahrungen zu sammeln. Deshalb soll die Gestaltung des Tickets den Gemeinden überlassen werden. Wir betrachten dies als „Einstiegsdroge“ in ein Kreissozialticket. Übrigens: 17 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises können schon heute ihren Haushalt nicht ausgleichen. Auch diesen Antrag werden wir ablehnen.

2. Herausforderung: Unsere Beruflichen Schulen für die Zukunftsaufgaben stärken

Stärkung der beruflichen Schulen

Wir müssen weiterhin die duale Ausbildung erhalten und stärken. Denn diese Ausbildung ist ein Garant für die künftige positive wirtschaftliche Entwicklung. Hierzu die Aussage des OSZE-Berichts: „Wer die Schule hinter sich hat, wechselt in Deutschland vergleichsweise reibungslos auf den Arbeitsmarkt. Das liege auch am „dualen System“ aus betrieblicher Lehre und Berufsschule, hebt der OSZE-Bericht hervor. So lag 2014 die Quote der 20- bis 24-Jährigen, die weder in Arbeit noch in Aus- oder Weiterbildung waren, bei nur 10,1 Prozent – deutlich unterhalb des OSZE-Durchschnitts.

Berufsschulzentrum Weinheim

Folgerichtig sind die Investitionen in Höhe von 7.445.000 € für den Neubau der Luise-Otto-Peters-Schule Hockenheim, das Berufsschulzentrum Eberbach, das Zentrum der beruflichen Schulen in Wiesloch und Weinheim und die Sonderschule Comeniusschule in Schwetzingen zeitgerecht. Sie tragen zur Erhaltung des hohen Standards an den beruflichen Schulen bei.

Die 4. Industrieelle Revolution

Zunächst ein Auszug aus der Rhein-Neckar-Zeitung: „ Die digitale Wirtschaft in Deutschland hat in einem Zehn-Länder-Vergleich der führenden Nationen nur mittelmäßig abgeschnitten. Demnach erreichte Deutschland mit 53 von 100 möglichen Indexpunkten in diesem Jahr nur den sechsten Platz.“ Unsere Gesellschaft befindet sich nach Ansicht vieler Experten mitten in der vierten industriellen Revolution. Nach der Mechanisierung durch die Erfindung der Dampfmaschine, der Massenfertigung durch Förderbänder und Industrieroboter sowie der Digitalisierung beginnt die Phase 4 – kurz mit dem Schlagwort „Industrie 4.0“ belegt: Mittlerweil gibt es auch den Begriff Mittelstand 4.0.

Daher ist die Beteiligung der beruflichen Schulen an diesem Projekt dringend notwendig. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Bewerbung beim Projekt „Lernfabrik 4.0 als Demonstrationszentrum für die mittelständische Wirtschaft.“ Und freuen uns darüber, dass das Land diese Maßnahme bezuschusst. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass im pädagogischen Konzept auch die bisher bewährten Unterrichtsmethoden integriert werden.

Keine Sekundarstufe II bei den Gemeinschaftsschulen

Sorgen bereitet uns immer noch die Absicht des Landes, an der Einführung der Sekundarstufe II bei den Gemeinschaftsschulen festzuhalten – wie dies Kultusminister Stoch beim Bildungskongress des Landkreistags Baden-Württemberg zum Thema „Berufliche Bildung – ein Erfolgsmodell mit Zukunft“ erneut bekräftigte. Die Einführung der Sekundarstufe II ist ein Irrweg. Die Gefahr einer Konkurrenzsituation zwischen der Sekundarstufe II an Gemeinschaftsschulen und den beruflichen Gymnasien ist sehr groß. Die bewährten beruflichen Gymnasien der Land- und Stadtkreise arbeiten mit großem Erfolg. Doppelstrukturen binden Lehrerkapazitäten und kosten unnötig viel Geld. Das Argument, dass im Eingangsjahrgang 60 Schüler vorhanden sein müssen, um die Oberstufe an der Gemeinschaftsschule einzurichten sticht nicht. Denn gleichzeitig wird erklärt, dass dies nur in ganz wenigen Gemeinschaftsschulen der Fall sein wird. Dann kann man auch völlig darauf verzichten.

3. Herausforderung: Erhaltung der Gesundheitsversorgung besonders im ländlichen Bereich

Kreiskrankenhaus Schwetzingen

Die Aufgaben der Krankenhäuser besonders im ländlichen Raum werden zunehmen. Einerseits wird es immer weniger Hausärzte dort geben, andererseits zieht sich die kassenärztliche Vereinigung immer mehr aus dem ambulanten Notfalldienst (z. B. in Wiesloch und Neckargemünd) zurück. Deshalb ist ein vordringliches Ziel, die Kreiskrankenhäuser insbesondere in Eberbach zu erhalten und zu stärken. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Investitionskosten vom Land und die Betriebskosten von den Krankenkassen übernommen werden. Wie sieht es jedoch mit der Finanzierung der Häuser aus?

  • Die Investitionen der Häuser werden durch das Land zeitverzögert mit gerade 50 % bezuschusst. Den Rest muss entweder der Träger übernehmen oder durch Kredite finanzieren. Anzuerkennen ist, dass sich die Situation gebessert hat aber weitem noch nicht zufriedenstellend ist. Deshalb sind im Kreishaushalt knapp 10 Mio. an Investitionszuschüssen für den GRN vorgesehen.
  • Die Deckelung des Krankenhausbudgets durch den Bund, bei der die Tarifsteigerungen nur teilweise abgedeckt werden, erzeugt naturgemäß Defizite. Im Haushalt ist eine Defizitabdeckung von 3,2 Millionen € vorgesehen.
  • Bei der Fallpauschale werden die kleineren Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Bereich benachteiligt. Es entstehen zur Aufrechterhaltung der Grund- und Regelversorgung – wie z. B. in Eberbach –Defizite, weil die gleiche Infrastruktur aufrechterhalten werden muss wie bei den größeren Häusern.
  • Notleidend sind besonders die Kliniken für geriatrische Rehabilitation. Die Geriatrie ist permanent unterfinanziert. Die Pflegesätze reichen bei weitem nicht aus, so dass die Einrichtung mit Zuschüssen von über 1 Million € gestützt werden muss. Die geriatrischen Einrichtungen verbessern ganz erheblich die Lebensqualität der Patienten, können doch 80 % in die häusliche Umgebung entlassen werden und werden damit keine Dauerpflegefälle. Deshalb müssen wir trotz hoher Defizite an den Rehabilitationseinrichtungen festhalten.

Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises diskutierten im August 2 in Berlin mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, über die geplante Strukturreform in der Krankenhausversorgung. Unter anderem kam in dem von allen Beteiligten als „sachlich und informativ“ eingeschätztem Gespräch die Situation der Pflege, die unterfinanzierte ambulante und stationäre Notfallversorgung sowie die Frage der Sicherstellungszuschläge für kleinere, defizitäre Kliniken zur Sprache. .Ein kleiner Erfolg konnte verzeichnet werden. Das verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz sieht vor, dass der bisherige Versorgungszuschlag erhalten, und ab 2017 durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt sowie die Finanzierung ambulanter stationärer Notfallversorgung verbessert wird. Ein richtiger Schritt, dem aber noch weitere Schritte folgen müssen. Wir müssen am Ball bleiben.

4. Herausforderung: Straßenverkehr, ÖPNV, Radverkehr und Datenautobahn

Noch nie waren die Menschen so mobil wie heute. Bei der Verkehrspolitik müssen alle Verkehre, Straßenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und Fahrradverkehr gemeinsam betrachtet werden.

In vielen Bereichen waren die Initiativen der CDU erfolgreich.

  • Beim ÖPNV wurden die Aufwanddeckungsfehlbeträge von 35 auf 40 % erhöht.
  • Für die Unterhaltung der Kreisstraßen wurde ein Nachhaltigkeitsprogramm für den Straßenbau verabschiedet
  • Das Mobilitätskonzept für den Radverkehr wurde bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft verabschiedet.

Nunmehr geht es darum, diese Ziele umzusetzen.

  • Die Unterhaltung von Straßen ist nach wie vor für die Finanz- und Wirtschaftskraft unserer Region dringend notwendig. Im Haushalt 2016 werden dafür die Mittel nach dem verabschiedeten Konzept eingeplant.
  • Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs schreitet voran. Die Fahrgastzahlen steigen. Der ÖPNV wird immer besser angenommen. Die 40%igen Zuschüsse an die Gemeinden zu den Aufwanddeckungsfehlbeträgen werden im Haushalt auf über 5 Millionen € veranschlagt – künftig mit steigender Tendenz. Der Nahverkehrsplan muss modernisiert und sollte 2016 verabschiedet werden. Ein Gutachten über die Verteilung der Zuschüsse des Kreises zu den Aufwanddeckungsfehlbeträgen an die Gemeinden wird voraussichtlich 2016 vorliegen. Deshalb ist es richtig, 2016 an der bisherigen Förderung festzuhalten. Nach Vorliegen des Gutachtens können wir über die verschiedenen Möglichkeiten der Verteilung der Zuschüsse befinden – auch über die Förderung des ÖPNV im ländlichen Bereich.
  • Der neue Antrag der FDP „Förderung des ÖPNV im ländlichen Raum“ geht jedoch ins Leere. Ich habe zwar Verständnis für dieses Anliegen., jedoch bestehen folgende Bedenken:
  • Der Antrag ändert keine Strukturen, sondern es nur bestehende Strukturen gefestigt.
  • Das Kostenvolumen beläuft sich zwar nur auf 12.500 €/p.a.
  • Alle von diesem Antrag bedachten Gemeinden liegen mit den Ausgaben für den ÖPNV je Kopf tlw. weit unter dem Kreisdurchschnitt. Rund ein Drittel der 12.500 € geht an eine Gemeinde, die nicht im ländlichen Raum liegt Damit verschärft dieser Antrag die Ungerechtigkeit bei der Zuschussgewährung und mindert sie nicht – wie im FDP-Antrag behauptet. Alle anderen zahlenden Gemeinden werden benachteiligt.
  • Man sollte bei den Diskussionen über eine evtl. Neuverteilung der Zuschüsse im Zeitalter der Smartphones die Möglichkeit eines intelligenten bedarfsorientierten Systems ernsthaft prüfen. Beispiel dafür könnte das Ruf-Taxi-System sein.

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  • Für die die Radewegenetzkonzeption sind für das Jahr 2016 im Finanzhaushalt 281.300 € und im Ergebnishaushalt 560.000 € für das Radwegeprogramm einschließlich der Zuschüsse an die Gemeinden vorgesehen – Eine gute Entwicklung. Die Konzeption muss regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden.

Bei den weiteren Planungen gilt es, ein einheitliches Mobilitätsprogramm zu entwickeln, das Straßenverkehr, öffentlicher Verkehr und Radverkehr vernetzt, insbesondere bei den Stellplätzen für PKWs und Fahrräder, den Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder beim ÖPNV, der Barrierefreiheit und den Parkplätzen für das Carsharing.

Bei der Umsetzung des High-Speed-Netzes sind wir auf einem sehr guten Weg. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2016 veranschlagt. Der Zweckverband leistet gute Arbeit. Wir betrachten das schnelle Internet als wichtiger Baustein für die wirtschaftliche Entwicklung der Region – ebenso wichtig wie die Verkehrspolitik.

5. Herausforderung: Nachhaltige Finanzpolitik

Abschließend stellt sich natürlich die Frage: Wer soll das bezahlen? Und dies unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Finanzpolitik. Ausgangsvoraussetzungen sind gut:

  • Höchstes Kreisumlageaufkommen in der Geschichte des Rhein-Neckar-Kreises
  • Erhöhte Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer
  • Der Zahlungsmittelüberschuss 10,9 Millionen €. Die Liquidität wird nach der Hochrechnung Ende 2015 sich auf 31,8 Mio. € belaufen. Allerdings sind davon bereits 22,8 Mio. € für den Haushalts 2016 eingeplant, so dass sich die freie Liquidität Ende 2016 auf 9,4 Mio. € belaufen dürfte.
  • Es ist eine Kreditaufnehme von 12,4 Mio. €, netto 6,7 Mio. € vorgesehen. Die Verschuldung würde auf102, 1 Mio. € ansteigen.

Wir werden auch von anderen Fraktionen hören, dass das Land die Gemeinden und Kreise gut mit finanziellen Mitteln ausstattet. Dies trifft teilweise zu. Aber das ist kein Problem denn die Steuereinnahmen des Landes sind so gut wie nie zuvor.- Auch steht die Landtagswahl vor der Tür. Ich meine es wäre für die Kreise und Gemeinden im Hinblick darauf gut, wenn jedes Jahr Landtagswahl wäre und Zuschüsse sprudeln. Dies gilt allerdings nicht nur für die jetzige Koalition.

Wie in jedem Jahr stand in unserer Fraktion die Frage nach Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage im Mittelpunkt der Diskussion. Nach langen Überlegungen haben gemeinsam mit der FW folgenden Antrag formuliert. Die Flüchtlinge und Asylbewerber werden 2016 nicht nur den Haushalt des Rhein-Neckar-Kreises, sondern auch die Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden belasten. Deshalb stellen die Fraktionen von CDU und FW den Antrag, den Hebesatz der Kreisumlage auf 29,5 Punkte abzusenken. Trotzdem kann der Rhein-Neckar-Kreis die geplanten Vorhaben im Erfolgs- und Finanzplan realisieren.

Durch unseren Antrag würde der Haushaltsansatz für die Kreisumlage um 4,37 Millionen € reduziert. Nach den Kennzahlen Rhein-Neckar-Kreis vom Oktober 2015 werden die freien liquiden Mittel zum 31.12. auf 31,8 Mio. € ansteigen. Im 1. Haushaltsentwurf war ein Abschmelzen dieser Mittel 17,7 Mio. € bei einer Verschuldung zum 31.12. von 101,7 Mio. € veranschlagt. Die zusätzlichen Einnahmen gegenüber dem 1. Entwurf wurden für die Reduzierung der Verschuldung um 3.9 Mio. € auf 97,8 Mio. € bei dem jetzigen Entwurf verwendet. Unser Antrag geht davon aus, dass wir bei der ursprünglich geplanten Verschuldung zum 31.12.2016 festhalten.

Der Haushaltsentwurf 2016 hat zwei wesentliche Inhalte:

  1. Der Haushaltsentwurf ist geprägt durch die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse, die sich nunmehr in Zahlen niederschlagen.
  2. Der Haushaltsentwurf ist ein weiterer Meilenstein zur Bewältigung künftiger Aufgaben, und zwar
  • bei der Jugend- und Sozialhilfe,
  • bei der Stärkung der beruflichen Schulen ,
  • bei der Erhaltung der Gesundheitsversorgung besonders im Ländlichen Bereich,
  • beim Straßenverkehr, Radverkehr, beim ÖPNV und bei einer Datenautobahn,
  • bei der Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Finanzpolitik.

Wir danken den anderen Fraktionen des Kreistags für die sehr gute Zusammenarbeit zum Wohl der Menschen in unserem Kreis. Lieber Herr Landrat, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisverwaltung und in den kreiseigenen Gesellschaften und besonders Sie persönlich leisten Herausragendes für unseren Rhein-Neckar-Kreis. Dafür vielen Dank.

Wir stimmen dem Haushalt 2016 mit einem Hebesatz der Kreisumlage von 29,5 Punkten, dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Bau und Vermögen“, dem Wirtschaftsplan des GRN und dem Haushaltsplan der Freiherr-von-Ulner’schen-Stiftung und den damit verbundenen Beschlüssen zu. Wir appellieren an die anderen Fraktionen, diesen Hebesatz mitzutragen, weil er den Finanzbedarf des Kreises mit den Interessen der Gemeinden in Einklang bringt.

Nun noch eine kurze Bemerkung zur digitalen Kreistagsarbeit. „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“, dieses Zitat des Dichterfürsten Goethe gilt auch für die digitale Kreistagsarbeit. Ich habe zwar keine langen Ohren, aber ich war Versuchskaninchen und habe als Fraktionsvorsitzender Gelegenheit gehabt, die digitale Kreistagsarbeit zu testen und zu genießen. Ich bin rundweg begeistert. Aber natürlich wird eine Einarbeitungszeit benötigt, deshalb ist die angedachte Probezeit von drei Monaten gut. Einige aus unserer Fraktion werden für die Papierlösung optieren. Die CDU wird jedoch für die Einführung dieses neue Medium votieren. Deshalb stimmen wird auch der Änderung der Entschädigungssatzung zu.

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