Bürgerbegehren: Stellungnahme der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung Leimen hat sich bisher mit Kommentaren zum Vorgehen sowie zur Begründung der mittlerweile abgeschlossenen Unterschriftensammlung und zum kürzlich gestellten Antrag auf ein Bürgerbegehren zurück gehalten, um nicht den Eindruck zu erwecken, einen demokratischen Mitwirkungsprozess beeinflussen zu wollen.
Leider sind aber nun in den letzten Tagen neue Flugblätter in Umlauf gebracht worden, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen, da sie Behauptungen enthalten, die nicht den Tatsachen entsprechen.
So wird in einem sog. „Interview 3“ behauptet, dass ein Gutachter konkret empfehle, das Bodenmaterial abzutragen und auf eine Deponie zu bringen. Für die Entsorgung von insgesamt 21.460 Tonnen würden Kosten in Höhe von 1.185.500 € entstehen.
Diese Behauptung ist falsch.
Der Ergebnisbericht zur Geo-, Umwelt- und Abfalltechnischen Untersuchung der „Gesellschaft für Umwelttechnik und Flächenrecycling“ aus Schwetzingen vom 21. April 2010 stellt auf Seite 4 nach der Entnahme von insgesamt 31 Proben auf dem Platz hierzu ausdrücklich fest: „Außer einer erhöhten elektrischen Leitfähigkeit ist das Eluat (d.h. das untersuchte Gemisch) unauffällig, auch bezüglich der Schwermetalle. Dieser erhöhte Wert allein stellt jedoch … kein Ausschlusskriterium dar, so dass der Belag insgesamt als Z 1.1-Material einzustufen ist.“
Die Entsorgungskosten von Z 1.1-Material werden im Gutachten für 6.300 Tonnen mit 4 €/Tonne, also 25.200 € angegeben. Hierin sind Lösen, Laden und der Transport bereits enthalten.
Zum Reizwort „Dioxin“ schreibt das Gutachten auf S. 6: „Bis in die 50er und 60er Jahre wurde Kieselrot (Laugenrückstände aus Kupferschiefer) u.a. auch als Belag für Sportplätze verwendet. Kieselrot kann Dioxine und daneben hochchlorierte Verbindungen und polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten. Da mit den Laboranalysen weder signifikant erhöhte Kupfergehalte noch PCB über der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden, liegen keine Hinweise auf die Verwendung von Kieselrot an diesem Standort vor. … Der Maßnahmenwert für die sensibelste Nutzungsart „Kinderspielflächen“ wird sehr deutlich eingehalten. (Hervorhebung durch die Stadtverwaltung).
Desweiteren wird behauptet, dass der Gutachter ein erhöhtes Risiko durch Zuflüsse und Aufstau von Oberflächenwasser bei extremen Niederschlägen und bei neuen Grundwasserhöchstständen sehe.
Auch diese Behauptung ist falsch.
Das Gutachten kommt auf S. 10 zu dem Schluss, das auch beim bisher beobachteten Grundwasserhöchststand „ nicht mit Grundwasser zu rechnen ist“.
In einem „Interview 5“ wird sodann behauptet, dass der VfB-Vorstand der Stadt 630.000 € schenken würde.
Diese Behauptung ist ebenfalls falsch.
Der VfB hat mit der Stadt einen Pachtvertrag für das Gelände geschlossen, das sich im Eigentum der Stadt befindet. Der VfB kann verständlicherweise nichts verschenken, was ihm nicht gehört.
Noch einmal: Es geht nicht darum, eine demokratisch legitimierten Prozess, der sowohl von Gemeinderat als auch Stadtverwaltung begrüßt wird, zu verhindern. Zum „Fairplay“ in einer Diskussion gehört aber, nicht mit falschen Behauptungen zu arbeiten und Ängste zu schüren, um seine Ziele zu erreichen.
Zur allgemeinen Information wird die Stadtverwaltung das angesprochene Bodengutachten unter www.leimen.de der Öffentlichkeit zugänglich machen.
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