Entscheidungen aus dem Kreistag – Sitzung vom 17. Dezember in Sinsheim
Der Kreistag traf folgende Entscheidungen:
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit als Kreistagsmitglied sowie als sachkundige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner
Die derzeitigen Aufwandsentschädigungen werden seit dem 1. April 2014 in unveränderter Höhe gewährt. Landrat Stefan Dallinger schlug vor, die Aufwandsentschädigungen zeitgemäß zu erhöhen. Dem stimmte der Kreistag mit großer Mehrheit zu.
Zuständigkeit als Familienkasse (Kindergeld)
Es wurde zugestimmt, dass der Landkreis gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern auf die Zuständigkeit als Familienkasse verzichtet und diese Aufgabe zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit überträgt. Dies ist durch eine gesetzliche Änderung möglich; mit der Abgabe der Kindergeldbearbeitung wird eine Einsparung von derzeit 0,4 Stellenanteilen erzielt.
Umsetzung der Forstreform
Von der Umsetzung der Forstreform im Rhein-Neckar-Kreis wurde Kenntnis genommen. So übernahm der Landkreis für kommunale und private Waldbesitzern sowie forstlichen Zusammenschlüssen auf vertraglicher Basis und gegen vollen Kostenersatz die Dienstleistung „Verkauf und Verwertung von Holz mit Fakturierung“ im bisherigen Umfang weiter anbieten. Die Verwaltung wurde ermächtigt, mit den kommunalen Waldbesitzern öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Holzverkauf zu schließen und mit den privaten Waldbesitzern sowie forstlichen Zusammenschlüssen die erforderlichen Verträge zum Holzverkauf abzuschließen. Zudem werden die organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Fortführung der Holzverkaufsstelle über den 31. Dezember 2019 hinaus durchgeführt werden.
Abfallwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis
Der Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR wurde angewiesen, die im Kreistag beschlossene Empfehlung zur Abfallwirtschaftssatzung umzusetzen und die Abfallgebühren festzusetzen. Die wohl wichtigste Nachricht in diesem Zusammenhang ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis: Die Gebührensätze für das Jahr 2020 bleiben unverändert. Wegen der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts, der AVR Kommunal AöR, hat der Kreistag der Übernahme der Gewährträgerschaft gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands für das gesamte Personal der AVR Kommunal AöR und der Geschäftsordnung des Verwaltungsratszugestimmt. Auf die beigefügte Stellung des Fraktionsvorsitzenden wird verwiesen.
Phosphor Recycling
Der Beteiligung des Kreises an der neu zu gründenden Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG wurde zugestimmt. Die Beteiligung an der Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG dient dem strategischen Ziel „Phosphor-Recycling aus den Klärschlämmen der Kläranlagen des Rhein-Neckar-Kreises“. Der Kreis übernimmt dadurch die Federführung für die Betreiber zahlreicher Kläranlagen.
Verabschiedung des Haushaushaltsplanes
Der Haushaltsplan des Rhein-Neckar-Kreises umfasst für das Jahr 2020 ein Gesamtvolumen von rund 713,75 Millionen Euro (2019: 732,46 Millionen Euro), von denen rund 640,6 Millionen Euro auf den Kernhaushalt, knapp 73 Millionen Euro auf den Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik sowie circa 283.000 Euro auf die Freiherr von Ulner´sche Stiftung entfallen. Der Hebesatz der Kreisumlage, der momentan noch 27,75 Prozent der Steuerkraftsummen der Kommunen beträgt, wird um einen Prozentpunkt auf 26,75 Prozent gesenkt. Dies entspricht einer Mindereinnahme von rund 10 Millionen €. Dem geplanten Kreishaushalt für das Jahr 2020 und dem geplanten Haushalt der Freiherr von Ulner´schen Stiftung sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik des Rhein-Neckar-Kreises wurde zugestimmt. Die gestellten Anträge von Bündnis90/Grüne und der Linken wurden jeweils mit großen Mehrheiten abgelehnt.
Die Dokumente zur Sitzung können bereits im Vorfeld auf der Kreis-Homepage eingesehen werden.
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