Behördengänge in Corona-Zeiten nur nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung
Online-Dienste im Serviceportal Baden-Württemberg verfügbar. Auch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und seinen Behörden gelten weiter Hygiene- und Abstandsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
So besteht für Besucherinnen und Besucher in den Dienstgebäuden Maskenpflicht. Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.
Auch für persönliche Vorsprachen in anderen Ämtern des Rhein-Neckar-Kreises ist eine vorherige Anmeldung – telefonisch unter der Behördennummer 115 oder online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine – erforderlich, um Besucherströme zu kanalisieren und Wartezeiten zu vermeiden.
In einigen Fällen kann auf Behördengänge sogar ganz verzichtet werden: Im Serviceportal Baden-Württemberg www.service-bw.de stehen bereits viele Online-Dienste für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen zur Verfügung. Digital beantragt werden können beim Rhein-Neckar-Kreis beispielsweise der Schwerbehindertenausweis, die Hilfe zur Pflege oder BAföG. Benötigt wird hierfür lediglich ein kostenfreies Servicekonto. Zukünftig sollen weitere Online-Services folgen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch digital zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zu den Verwaltungsdienstleistungen in Baden-Württemberg sind im Serviceportal Service-BW – www.service-bw.de – abrufbar.
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