Interkommunales Gewerbegebiet Leimen-HD: Gemeinderäte gehen nächsten Schritt
Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes schreitet voran.
Das Interkommunale Gewerbegebiet zwischen Rohrbach-Süd und Leimen Nordwest war auf der letzten Gemeinderatssitzung in Leimen und Heidelberg wichtiger Themenpunkt des Abends.
Durch den Verband soll gewährleistet werden, dass eine gemeinsame nachhaltige, ökonomische und verantwortungsvolle Flächenpolitik an der Gemarkungsgrenze zwischen Heidelberg und Leimen westlich der L 594 realisiert wird. Die notwendigen Verkehrsflächen sollen ebenfalls gemeinsam entwickelt werden. In einem Gutachten wurde die Gründung eines Zweckverbands als die optimale Organisationsform der Zusammenarbeit empfohlen.
Insgesamt hat das Zweckverbandsgebiet eine Fläche von circa. 99 Hektar, von denen auf der Gemarkung Leimen circa 55 Hektar liegen.
Die Schwerpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit liegen in folgenden Bereichen:
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Verkehrsinfrastruktur
Der Bau einer Direktverbindung einschließlich der Radwege vom Knoten L 594/L600 bis zur L 600 (westlich der Firma Raab Karcher) wird empfohlen. Des Weiteren soll die Tullastraße an diese Verbindungsstraße angebunden werden.
Die Stadt Heidelberg prüft derzeit zusammen mit der RNV GmbH, ob in das Zweckverbandsgebiet eine Straßenbahnlinie gelegt werden kann.
Des Weiteren führt die Stadt Heidelberg derzeit Gespräch, ob westlich von Rohrbach-Süd oder des Zweckverbandsgebiets eine Haltestelle der S-Bahn realisiert werden kann. Falls beide Projekte realisiert werden können, könnte ein multimodaler Knoten entstehen (S-Bahn Haltepunkt, Endhaltestelle Straßenbahn, park & ride und park & bike Anlagen). Am S-Bahn Haltepunkt könnte der neue Radweg die DB-Gleise unterqueren und an den Radweg Kirchheim – St. Ilgen angebunden werden.
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Einbindung der Kommunalentwicklung (KE)
Mit Unterstützung der KE haben sich die beiden Städte im Jahr 2019 erfolgreich im Landesförderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ beworben. Mit Zwischenergebnissen kann bis Ende 2020 gerechnet werden.
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Gewerbe- und Industrieansiedelung
Durch eine einheitliche Bauleitplanung und Vermarktungsstrategie sollen die bisher bebauten und unbebauten Flächen optimal genutzt werden. Neben den gesetzlich notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sollen ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Die Beschlussfassung in Leimen war einstimmig. Alle Fraktionen würdigten die positiven Entwicklungschancen für beide Städte und betonten die gute Zusammenarbeit, die stets auf Augenhöhe erfolgt sei.
Der Heidelberger Gemeinderat stimmte später am Abend ebenfalls ohne Gegenstimmen (bei einer Enthaltung) zu.
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