Leserbrief Ralf Keth: Zaunhöhen in Leimen – Aktueller Streitpunkt Quittenpfad
(rk – 5.11.20) Wir, das sind die Bewohner (Eigentümer) der Häuser Goethestr. 18 – 26. Wir können weder die Ansicht von Herrn Schirra noch die des Stadtrates Herrn Reinig bezüglich unserer Sichtschutzzäune teilen. Unsere Gärten sind kein öffentlicher Raum. Oder geht es um die in den Gehirnen nicht entfernbare Blockwart- oder Besserwissermentalität.
Unsere Zaunhöhe beträgt 1.80 m. So ist wenigstens ein gewisser Schutz da, wobei man sagen muss, dass es immer noch Passanten gibt, die versuchen durch die vorhandenen Lücken zu erspähen was sich dahinter befindet. Wenn sich also Herr Reinig an der Blumenpracht erfreuen möchte, sollte er sich und seiner Frau einen Blumenstrauß kaufen oder nach Bayern ziehen. Allerdings glauben wir, dass auch dort die Anwohner nicht unbedingt erfreut darüber wären, wenn man in ihre Gärten schaut und sie zum Beispiel auf Ihrer Terrasse in Ruhe frühstücken oder sich in Ihrem Garten erholen möchten.
Eine Missachtung der Bebauungsvorschriften können wir außerdem nicht sehen, da in Leimen (also auch im Stadtteil St. Ilgen) die 1.80 m zulässig sein müssen, siehe Umzäunung der TBL Leimen. Des weiteren wäre somit auch zu überprüfen ob in der gesamten Gemeinde, also auch in den weiteren Stadtteilen, die genannte Höhe inclusive des Sichtschutzes zulässig ist. Unseres Erachtens gilt dieses auch für Gabionenzäune in der genannten Höhe. Wir fragen uns daher woher Herr Schirra seine Kenntnisse über die aktuellen Bebauungspläne sowie Kenntnisse über die Anzahl und Inhalt von Schreiben an das Baurechtsamt der Stadt Leimen erhalten hat. Wenn man den Leserbrief des GALL-Stadtrates liest, sollte man auch zwischen den Zeilen lesen, auszugsweise: “ Die GALL scheitert regelmäßig mit Ihren Anträgen auf niedrigere Einzäunungen und Sichtschutz. Bei der Neuwahl in 2024, wenn sich andere Mehrheitsverhältnisse ergeben, werden die Bebauungspläne geändert“ . Nach unserer Lesart bestätigt der Herr Stadtrat Reinig hiermit die zur Zeit Zulässigkeit unserer Zäune.
Wir wurden von der Stadt Leimen im Jahre 2018 aufgefordert unsere Zäune zurückzubauen. Wir haben sofort Widerspruch eingelegt und unsere Sicht der Rechtslage dargestellt. Nach nunmehr 2 Jahren haben wir von der Verwaltung wieder eine Rückbauverfügung erhalten. Selber Text wie 2018 nur mit der Ergänzung “ dass eine erneute Begehung stattgefunden hätte“. Auf unseren Widerspruch von 2018 wurde in keiner Weise eingegangen. Wir haben erneut Widerspruch eingelegt. Bei einer Ortsbesichtigung am 28.10.2020 mit Herrn Oberbürgermeister Reinwald haben wir mündlich unsere Sicht der Angelegenheit dargelegt. Bei diesem Termin waren noch andere betroffene Grundstückseigentümer des Quittenpfades anwesend.
Da weder Herr Schirra noch Herr Reinig direkt am Quittenpfad wohnen, können Sie aus unserer Sicht gar nicht beurteilen was hier abgeht. Es herrscht, auch in der Nacht, ein reger Fußgängerverkehr. Gleichfalls wird mit Mopeds, Rollern und Fahrrädern „durchgebrettert“. An Weihnachten 2018 wurde versucht in unsere Gärten einzubrechen. Das bedeutet: Tore wurden eingetreten, Schlösser kaputt gemacht.
Ralf Keth
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