Sandhäuser Ratssitzung vom November – Kreisverkehrsplatz Heidelbergerstraße
- Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
- Auftragsvergabe Umbau und Modernisierung der Hardtwaldhalle
- Kreisverkehrsplatz Heidelbergerstraße
- Landtagswahl 2021: Wahlhelferentschädigung
Unter Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse gab Bürgermeister Kletti bekannt, dass der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2020 keine Beschlüsse gefasst hatte. Auch beim Tagesordnungspunkt Bekanntgaben der Verwaltung lagen keine Neuigkeiten vor.
Der zum 1. Januar 2017 neu eingeführte Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes (UstG) regelt die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts in Abstimmung mit europäischem Recht.
Nach § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG sind Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer zu behandeln, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Eine der Maßnahmen aus dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise war die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. Dies soll zu einer Entlastung der Kommunen führen.
Im Gemeinderat beschloss man von der Übergangsfrist Gebrauch zu machen. Die ursprünglich für den 01. Januar 2021 vorgesehene Frist wird somit erst zum 01. Januar 2023 verpflichtend.
Dass ein Aufschub wahrscheinlich nicht zu Unrecht kommt, äußerte Gemeinderat Günes, der festgestellt hatte, dass auch bei den Nachbargemeinden noch kein Umstieg auf neues Recht erfolgt war. Um eine Einschätzung besser vornehmen zu können, forderte Gemeinderat Schulze zunächst eine Liste der von der Reform betroffenen Bereiche. „Was bringt es für einen Nutzen, wenn wir die Kinderbetreuung mit 7 % belasten?“, fragte auch Gemeinderat Klinger, der zu bedenken gab, dass ein Umstieg für Gemeinden nicht so einfach sei.
Für den Umbau und die Modernisierung der Hardtwaldhalle stimmte der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Feuerschutztüren, den Feuerschutzvorhang und das Glasgeländer zum Preis von 112.008,45 € zu.
Durch den Bau eines Kreisverkehrsplatzes in der Heidelbergerstraße soll der Verkehrsknotenpunkt neu geordnet werden. Hauptproblem des Fußverkehrs ist die Querung des Kreuzungsbereichs. Besonders im Bereich der Bushaltestellen „Sandhausen Nord“ kommt es durch eine große Anzahl an Schüler/innen zu einer erheblichen Anzahl an Straßenüberquerungen. Die derzeit noch vorhandene Unterführung wird bisher wegen permanenter Verschmutzung und aus Sicherheitsgründen nicht mehr angenommen. Überdies stelle die Heidelbergerstraße eine wichtige Verbindung zu den östlich der L598 verlaufenden Radwegen nach Heidelberg, Leimen und Walldorf dar und ist Bestandteil der „Leimbachroute“, erläuterte Ortsbaumeister Schirok.
Um in alle Richtungen und Fahrbeziehungen eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung zu erzielen, hatte die Verkehrspolizei der Verwaltung aufgrund der zwingenden städtebaulichen Bedingungen vorgeschlagen, eine Kreisfahrbahn aus zwei Halbkreisen mit gleichem Radius zu konzipieren, die durch Geradenabschnitte verbunden sind.
Für die Umsetzung dieser Variante sei jedoch, ebenso wie bei der ursprünglich angedachten Kreisvariante ohne Verschwenkungen, ein Eingriff in privates Eigentum nötig, räumte Schirok ein. Die von der Gemeinde benötigte Fläche von 19,59 m2 wäre bei der neuen Variante jedoch zum größten Teil in einer Grünfläche und auf einer Parkplatzzufahrt, so dass kein gravierender Eingriff in das Grundstück erfolgen muss.
„Heute geht es eigentlich nicht um Detailplanungen wie ein Kreisverkehrsplatz aussehen könnte, sondern darum, ob die Planungen fortgeführt werden sollen oder nicht.“, sagte Gemeinderat Öfele, der daher vorschlug gleichzeitig Alternativen zu dem mit 600.000 € veranschlagten Kreisel zu prüfen. Als ebenso sinnvolle wie auch kostengünstigere Möglichkeit nannte er eine Temporeduzierung auf 30 km/h inkl. einer Geschwindigkeitsüberwachung, eine Fahrbahnverengung sowie die Errichtung eines Zebrastreifens oder einer Bedarfsampel.
Auch Gemeinderätin Würzer fürchtete, dass zu wenig Geld für den Bau eines Kreisels vorhanden sei und dass sich dieser noch ein paar Jahre hinziehen könnte. Im Gemeinderat fand der hierzu gestellte Sachantrag der Grün-Alternativen Liste, der eine Weiterführung der Planungen zum Kreisverkehrsplatz sowie einer Untersuchung nach kostengünstigeren Alternativen zu einem Kreisverkehrsplatz beinhaltete, mehrheitlich keine Zustimmung.
„Es gibt keine bessere Alternative als den Kreisverkehr.“, erklärte indes Gemeinderat Günes, der den Antrag als misslich bezeichnet und auf die zusätzlichen Kosten für eine Untersuchung nach Alternativen verwies. Gemeinderat Schulze schlug vor, mit den Planungen fortzufahren, aber dennoch nach günstigeren Alternativen zu suchen. „Die Idee eines Kreisels kommt nicht plötzlich, sondern wurde von Experten durchdacht.“, erklärte Gemeinderat Diem, der die Kosten für den Bau einer Fußgängerampel ebenfalls mit 600.000 € bezifferte.
In der nachfolgenden Abstimmung stimmte man mehrheitlich für die Planung eines Kreisels unter der Voraussetzung, dass die Fahrbahnbreite mindestens 3,50 m beträgt (Gemeinderat Albrecht), die Situation für Fahrradfahrer und Fußgänger entschärft wird (Gemeinderat Krämer) und die Buseinfahrten beibehalten würden, damit kein Stau entsteht (Gemeinderat Liebetrau).
Für die bevorstehende Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am Sonntag, den 14. März 2021 beschloss der Gemeinderat den Mitgliedern der Wahlausschüsse sowie den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 50 € zu zahlen.
-wird fortgesetzt-
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