Nußloch blüht auf – Grün statt Grau – Rückbau wird mit bis zu 500 € gefördert
(nu – 27.2.21) Der Vorgarten ist die Visitenkarte des Hauses, er prägt den ersten Eindruck und sollte ein herzliches Willkommen ausstrahlen. Ein naturnah gestalteter Vorgarten bietet zu jeder Jahreszeit kleine Entdeckungen, leckere Früchte oder wohltuende Düfte und ist somit ein Anlass zur Freude für Hausbewohner, Nachbarn und Spaziergänger. Schottergärten hingegen sind monoton und reizlos und haben eine Vielzahl von Nachteilen, die teilweise erst im Lauf der Zeit ersichtlich werden. Ein mit einheimischen Stauden und Sträuchern bepflanzter Vorgarten wird mit jedem Jahr üppiger und schöner – ein Schottergarten hingegen immer unansehnlicher.
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist die Neuanlage von Schottergärten nicht erlaubt. Um den Rückbau bereits bestehender Schottergärten zu unterstützen, hat die Gemeinde Nußloch ein Förderprogramm aufgelegt, welches den Rückbau von Schottergärten durch Fördergelder bis zu 500 Euro unterstützt. Der Bauhof nimmt auch nicht mehr benötigten Schotter an und verwendet ihn für andere bauliche Vorhaben. Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie im dazugehörigen Dokument auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.nussloch.de/leben-in-nussloch/klimaschutz/schottergaerten. Auf dieser, in Zusammenarbeit mit dem NABU Ortsverband, neu gestalteten Seite finden Sie darüber hinaus einen Informationsflyer, das Antragsformular, eine Broschüre sowie viele Pflanzvorschläge.
„Wir als Verwaltung, der Gemeinderat und der NABU würden uns über viele neu angelegte Vorgärten freuen“, hofft Bürgermeister Förster auf eine rege Teilnahme der Bevölkerung am Förderprogramm.
Für Rückfragen steht Herr Ettner aus dem Bauamt telefonisch unter 06224-901-131 oder per Mail unter [email protected] zur Verfügung.
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