„Hat Leimen derzeit keinen rechtsgültig gewählten Gemeinderat?“
So provokant fragte Dieter Sattler, Initiator des abgelehnten Bürgerbegehrens, beim Landratsamt am 25. März nach, um von der Rechtsaufsichtsbehörde Antwort auf die Frage zu erhalten, ob seine Vermutung, daß dem nicht so sei, stimme. Seine Vermutung begründet er so:
„Die Änderung einer Satzung darf nur durch den Gemeinderat beschlossen werden, was im Falle der Hauptsatzung der Stadt Leimen nicht erfolgt ist.“
Gemeint ist damit die Abschaffung der unechten Teilortswahl in der Stadt Leimen in der Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27. September 2007, bei der auf der Tagesordnung unter Punkt 14 der „Ortsrecht-Antrag einer Fraktion zur Abschaffung der unechten Teilortswahl“ anstand und wie folgt beschlossen wurde:
„Die unechte Teilortswahl wird abgeschafft. Bis zur Gemeinderatswahl 2014 wird die Zahl der Gemeinderatssitze auf 32 festgelegt und die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen.“
Der Gemeinderat hat also beschlossen, die Verwaltung sollte die Hauptsatzung ändern aber nicht die Änderung selbst beschlossen.
Hieraus leitet Sattler ab, daß die letzte Gemeinderatswahl ungültig ist, der Gemeinderat somit nicht rechtsgültig gewählt und somit alle Beschlüsse des amtierenden Gemeinderates ungültig sind.
Nachdem sein Bürgerbegehren aus formalen Rechtsgründen (verspätet) abgelehnt wurde, glaubt Sattler nun einen formalen Fehler bei Stadt und Gemeinderat gefunden zu haben. Ob das Landratsamt darauf antwortet oder ob Sattler, wie bereits angedroht, das Innenministerium Baden-Württemberg einschalten muß, bleibt abzuwarten.
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