Stellungnahme der Stadt Leimen zum Abriss des Musikschulpavillons
(mu – 17.7.23) Mit Verwunderung hat die Stadtverwaltung diesen Leserbrief zur Kenntnis genommen. Herr Hahn vermischt hier zwei Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben. Dies sollte ihm in seiner Eigenschaft als Stadtrat eigentlich bekannt sein.
Der Abriss des alten, unansehnlichen Pavillons der Musikschule gehört zu den vorbereitenden Maßnahmen, analog der Stellung eines Bauzauns, der Einrichtung eines Baulagers oder die archäologischen Voruntersuchungen. Hierfür sind keine Genehmigungen erforderlich, von daher muss auch keine „Rechtssicherheit“ hergestellt werden.
Die noch ausstehende Baugenehmigung zur Herstellung des Schulhofs und dem damit unmittelbar zusammenhängenden Bau des Parkdecks – es geht nicht um eine Tiefgarage! – erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe. Diesem werden in diesen Tagen die umfangreichen Stellungnahmen und eingeholten Gutachten der Sachverständigen zur endgültigen Beurteilung übersandt.
Das Regierungspräsidium wird dann auch die Einwendungen bescheiden. Dass bis zu dieser Entscheidung keine Baumaßnahmen erfolgen werden, ist so selbstverständlich, dass es eigentlich nicht gesagt werden muss.
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