Leimener Gemeinderat Sitzung vom 20.7.23 – Die wesentlichen Beschlüsse – Mit Video

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(mu 21.7.23) Oberbürgermeister Hans Reinwald eröffnete pünktlich um 18.30 Uhr die 7. öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 20. Juli 2023 und begrüßte das anwesende Publikum. Noch vor Sitzungsbeginn zog er die Tagesordnungspunkte 6 „Bebauungspläne Leimen-Mitte“, 8 „Freizeitgebiet Fischwasser“ und 11 „Rathausplatz St. Ilgen“ wegen weiteren Beratungsbedarfs zurück.

Nach den bereits gewohnt schnell abgehandelten vier formalen ersten Tagesordnungspunkten beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Breitbandausbau in Leimen-Mitte, St. Ilgen und Lingental.

Breitbandausbau

Ein leistungsfähiger Internetzugang ist inzwischen sowohl für Wohn- als auch Gewerbeimmobilien ein elementar wichtiger Bestandteil der Infrastruktur. Perspektivisch sollen Leimen-Mitte, St. Ilgen und Lingental möglichst vollumfänglich an das Glasfaser-Breitbandnetz angeschlossen werden, um künftig als Wohn- und Gewerbestandort konkurrenzfähig zu bleiben. Zwei Bewerber hatten sich im Vorfeld vorgestellt.

Die Deutsche Giganetz hat einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Nußloch abgeschlossen, die NetCom BW mit der Gemeinde Sandhausen. Die Deutsche Giganetz hat darauf hingewiesen, dass im Falle einer Zusammenarbeit mit der Stadt Leimen Synergieeffekte mit dem Ausbau in Nußloch genutzt werden können, z.B. im Hinblick auf die Netz-Redundanz. Die NetCom BW arbeitet seit Jahren mit dem Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar („fibernet“) zusammen. In diesem Rahmen erfolgte bereits der Breitbandausbau im Gewerbegebiet St. Ilgen-Süd. Die Deutsche Giganetz würde nach eigener Aussage noch im Jahr 2023 mit der Nachfragebündelung starten, die NetCom BW im Frühjahr 2024.

Nach einer kurzen Diskussion, die sich vor allem um die unterschiedlichen Angebote drehte, entschied sich der Gemeinderat mit Mehrheit für eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Giganetz.

Friedhofsatzung

Der nächste Punkt beschäftigte sich mit einer Änderung der Friedhofsatzung. Nach der ebenfalls mit Mehrheit beschlossenen Änderung dürfen zukünftig nur noch Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind.

Feuerwehr-Stellplätze St. Ilgen

Ein Antrag der FDP-Fraktion, die privat vermieteten Stellplätze im Hof der Feuerwehr St. Ilgen an die dortige Feuerwehr zur Nutzung zu übergeben, fand eine einstimmige Mehrheit.

Da der Vortragende der Kommunalentwicklung zu TOP 10 noch nicht anwesend war, wurden die anderen Punkte vorgezogen.

Treffpunkt Leimen

Das Architekturbüro ap88 sowie das Fachbüro Ingenieurgruppe Bauen wurden mit den Leistungsphasen 5-9 beauftragt. Aufgrund der funktionellen, technischen und topographisch komplexen Anforderungen wurden im Laufe der Planung bis heute auch TGA (Technische Gebäudeausrüstung) -Planer hinzugezogen, um belastbare Entscheidungen treffen zu können. Für die weiteren Leistungsphasen ist es vergaberechtlich notwendig, die TGA – Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 sowie die Freiflächenplanung EU-weit auszuschreiben.

Am 24. November 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, ein solches Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb für die Beauftragung der Architekten- und Ingenieurleistungen durchzuführen. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit der KE durchgeführt. Es haben sich für die einzelnen Lose insgesamt vier Bieter beworben, die an den Bietergesprächen teilgenommen haben. Es handelt sich um:

Los 1, Freiflächenplanung: Spang. Fischer. Natzschka. GmbH (SFN), Wiesloch mit ap88 Architekten Partnerschaft mbB, Heidelberg

Los 2, Planungsleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär: IBB Ingenieurbüro Beitel GmbH (IBB), Wiesloch und Gadow + Graeske GmbH, Walldorf

Los 3, Planungsleistungen für Elektrotechnik: Rhein-Neckar-Consult Volker Stork + Oliver Fassoth GbR, Dossenheim

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die vorgeschlagenen Firmen mit den entsprechenden Arbeiten zu beauftragen.

Den Schluss des öffentlichen Teils bildete dann der An- bzw. Verkauf von Grundstücken in Gauangelloch, dem der Gemeinderat ebenfalls zustimmte.

Sanierungssatzung „Leimen-Mitte“

Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde dann der Ergebnisbericht über die vorbereitenden Untersuchungen durch die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg vorgestellt sowie die daraus resultierenden Sanierungsziele und das Neuordnungskonzept vorgestellt. Am 3. Juni 2022 wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Leimen-Mitte“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Die Fördermittel können erst eingesetzt werden, wenn die Sanierungssatzung förmlich festgelegt ist.

Da städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen angelegt sind und auf die Behebung von Missständen eines Gesamtgebietes abzielen, setzen sie eine genaue Kenntnis über die bauliche Situation sowie die funktionalen, strukturellen und sozialen Zusammenhänge in dem betreffenden Gebiet voraus. Zur Gewinnung dieser Kenntnisse und zur Erarbeitung von Bewertungsgrundlagen über Notwendigkeit und Zielrichtung der Sanierung schreibt das Baugesetzbuch die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) vor. Sie sind Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2022 das Untersuchungsgebiet „Leimen-Mitte“ festgelegt und die Durchführung der VU eingeleitet. Mit der Erstellung wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) beauftragt. Das Ergebnis der VU liegt nun vor und wurde in der Sitzung ausführlich vorgestellt.

Als Ergebnis der VU wurden dargestellt:

  • die Gründe für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, insbesondere der Nachweis der städtebaulichen Mängel und Missstände, die Begründung, dass die Sanierung im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und zügig durchgeführt werden kann (Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit, Finanzierbarkeit)

  • ein Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes

  • eine Darstellung der allgemeinen Ziele der Neuordnung (Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept)

  • ein Vorschlag mit Begründung für die Wahl des Verfahrens (vereinfacht oder umfassend)

In der Kernaussage kam die VU zu dem Ergebnis, dass verschiedene Mängel und Missstände bestehen, die die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im Gebiet „Leimen-Mitte“ rechtfertigen.

Auf der Grundlage der festgestellten Ergebnisse wurden in den VU die Sanierungsziele formuliert. Diese gilt es in den nächsten Jahren umzusetzen. Sie sind verfahrensbegleitend zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben.

Die wichtigsten Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „Leimen-Mitte“ sind:

  • Stärkung der Zentrumsfunktion

  • Stärkung und Schaffung von öffentlichen und privaten Einrichtungen der Daseinsvorsorge

  • Aktivierung vorhandener innerörtlicher Wohnbaupotenziale für alle Generationen

  • Schaffung von barrierefreiem und altengerechtem Wohnraum

  • Erhöhung der Wohnumfeldqualität

  • Sicherung und Schaffung gewerblicher Strukturen, Verbesserung der Nahversorgung

  • Gestalterische und energetische Aufwertung des Gebäudebestands

  • Denkmal- und ortsbildgerechte Modernisierung und Neuordnung

  • Aufwertung des öffentlichen Raums durch Neu-/ Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen

  • Gestaltung qualitätsvoller Grün- und Freiraumstrukturen

  • Stärkung nachhaltiger Mobilität

Das aus der Bestandsanalyse entwickelte Neuordnungskonzept mit den ausformulierten Sanierungszielen bildet den groben Entwicklungsrahmen, in den im weiteren Verlauf des Umsetzungsprozesses konkrete Planungen eingebunden werden. Das Neuordnungskonzept dient damit als Leitfaden für die gesamte Sanierungsdurchführung. Es wurde im Rahmen des Gebietsbezogenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (VU Stufe I) erstellt und im Rahmen der VU aktualisiert. Es dient im ersten Schritt als Basis zur Berechnung der voraussichtlich anfallenden sanierungsbedingten Kosten und des entsprechenden Fördermittelbedarfes und wird im Rahmen des laufenden Sanierungsverfahrens fortlaufend aktualisiert und angepasst. Der Gemeinderat nahm den Ergebnisbericht zur Kenntnis und beschloss sowohl die Sanierungsziele als auch das Neuordnungskonzept.

Die öffentliche Sitzung endete um 20.25 Uhr. Im Anschluss gab es noch einen nichtöffentlichen Teil.

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet nach der Sommerpause am Donnerstag, dem 21. September 2023 um 18.30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal des Neuen Verwaltungsgebäudes statt. Die Bevölkerung ist hierzu schon jetzt eingeladen.


Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Ämter/Öffentliche Protokolle können Sie die bereits unterschriebenen öffentlichen Protokolle einsehen.

Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Leimener Gemeinderat – Sitzungskalender können Sie unter dem entsprechenden öffentlichen Sitzungstermin unter „Detailliste“ auf die Sitzungsunterlagen und Protokolle zugreifen.


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