Daten und „Zehrgeld“ für die Wahlen im kommenden Jahr
(fwu – 28.9.23) Die Wahl des Oberbürgermeisters in der Großen Kreisstadt findet am 24. März 2024 statt, mit einer möglichen Stichwahl am 14. April. Die Bewerbungsfrist für das Amt ist noch nicht festgelegt, muss aber spätestens zwei Monate vor dem Wahltag beginnen. Bei der Wahl gelten die neuen Bestimmungen des Kommunalwahlrechts, einschließlich der Stichwahl, wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhält. Das Alter, um Bürgermeister zu werden, wurde von 25 auf 18 Jahre gesenkt und es gibt keine Höchstaltersgrenze mehr. In Bezug auf die Ratssitzung wurde das Zehrgeld für die Wahlhelfer festgelegt: 40 Euro für die Oberbürgermeisterwahl und 30 Euro für die Europawahl. Für die komplizierteren Kreistags- und Gemeinderatswahlen erhalten die Wahlhelfer dreimal 40 Euro.
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