Gemeinderats-Sitzung vom 26. Oktober – OB Reinwald erläutert Beschlüsse (Video)
Der Schulhof stand im Mittelpunkt – Fragestunde war größter Punkt der Tagesordnung
(mu 27.10.2023) Mit einer Viertelstunde Verspätung begann die 9. öffentliche Gemeinderatssitzung am 26. Oktober 2023. Dass die Fragestunde den größten Teil der Sitzung umfassen würde, zeichnete sich bereits durch den zahlreichen Besuch vieler Eltern der Turmschule ab. Rund ein Dutzend Bürgerinnen und Bürger stellten jeweils ihre Fragen zur Zukunft des Interimsschulhofs, die so gut es ging von Oberbürgermeister Hans Reinwald unmittelbar beantwortet wurden. Er verwies immer wieder auf die für den 20. November anberaumte nächste Sitzung, in der alle Fragen, die die Eltern in einem umfangreichen Katalog gestellt hatten und die an diesem Abend oft wiederholt wurden, beantwortet würden. Um diese Liste abzuarbeiten, brauche man eine gewisse Zeit, da auch andere Behörden gefragt werden müssten, wofür er um Verständnis bat. Zum Schluss wurde noch eine Unterschriftenliste überreicht, die den vorgebrachten Wünschen und Forderungen Nachdruck verleihen sollte.
Nach den bereits gewohnt schnell abgehandelten vier formalen ersten Tagesordnungspunkten beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet Heidelberg-Leimen. Für dieses für beide Städte so überaus wichtige Areal wurden der Jahresabschluss 2022 und der Haushalt 2024 vorgestellt.
Nach dem strukturellen Aufbau im Jahr 2021 konnte der Zweckverband im Haushaltsjahr 2022 die Planungen zum Rahmenplan und zur Verkehrsinfrastruktur voranbringen. Erste Gutachten, die für die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig sind, wurden eingeholt. Im Zweckverbandsgebiet fand 2022 die naturschutzrechtliche Bestandsaufnahme statt. Darüber hinaus wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) damit beauftragt, ein Gutachten zur strategischen Beratung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Vermarktungsstrategie des Zweckverbandsgebietes zu erstellen. Das geplante Klima- und Energiegutachten sowie das Grünordnungskonzept werden voraussichtlich 2023 fertiggestellt.
Die Verbandsversammlung hat am 19. Juli 2022 beschlossen, beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) einen Antrag auf Städtebauförderung für 2023 (Sanierungsmaßnahme) auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) zu stellen. Der entsprechende Antrag wurde im November 2022 für den Zweckverband durch die KE eingereicht und im April 2023 positiv beschieden.
In 2022 stand eine budgetierte Verwaltungs- und Betriebskostenumlage von 640.000 Euro zur Verfügung, die jeweils zur Hälfte von den Städten Heidelberg und Leimen getragen wird. Neben der Verwaltungs- und Betriebskostenumlage 2022 von ca. 465.000 Euro flossen dem Verband in 2022 nachträglich für 2021 insgesamt weitere knapp 56.000 Euro zu.
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Heidelberg vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der örtlichen Prüfung gibt es aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Heidelberg keine Anhaltspunkte gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2022.
In der Sitzung am 7. November 2023 soll die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg – Leimen“ den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 feststellen. Der Vertreter der Stadt Leimen beabsichtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Feststellung des Jahresabschlusses 2022 zuzustimmen.
In dieser Sitzung soll auch soll die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen werden. Die Aufwendungen des Zweckverbandes werden, soweit sie nicht durch eigene Einnahmen, Zuschüsse oder Zuwendungen gedeckt werden, durch eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage finanziert, die von den Städten Heidelberg und Leimen jeweils zu 50 Prozent getragen wird.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden in 2024 weitere Gutachten eingeholt, insbesondere das Klima- und Energiegutachten. Der Zweckverband wurde mit einem Teilgebiet im Mai 2023 ins Städtebauförder-programm des Landes Baden-Württemberg mit einer Fördersumme von 3,2 Mio. Euro aufgenommen. Die für die Festlegung eines Sanierungsgebietes notwendige Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen wurde an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) vergeben und soll bis Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Im Format eines Atelier-Verfahrens werden seit Juli 2023 städtebauliche Konzepte erarbeitet, die im Weiteren zu einem Rahmenplan für das Zweckverbandsgebiet vertiefend ausgearbeitet werden und Grundlage sowohl für die Sanierungsmaßnahme als auch das Bebauungsplanverfahren sein sollen. Mit der Vorlage des Rahmenplanes wird im Frühjahr 2024 gerechnet. Die Kosten der Gutachten sind im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig. Im Haushalt 2024 werden daher 60% der förderfähigen Kosten als „Zuweisung vom Land“ ausgewiesen. Im Haushaltsjahr 2024 wurden auch erstmalig Planungsmittel für die verkehrliche Infrastruktur in den Ergebnishaushalt aufgenommen.
Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg – Leimen“ benötigt zur Kostendeckung für das Haushaltsjahr 2024 eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage in Höhe von 391.200 €, sowie eine Vermögens- und Kapitalumlage in Höhe von 75.000 €. Zum jetzigen Stand wird der Zweckverband die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage 2023 nicht in voller Höhe abrufen.
Der Vertreter der Stadt Leimen beabsichtigt, den beiliegenden Haushaltsplan des Zweckverbandes in der Verbandsversammlung am 7. November 2023 zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmte beiden Vorlagen einstimmig zu.
TOP 7 beschäftigte sich dann mit einem weiteren wichtigen Thema, dem Neubau einer Gastransportleistung. Die terranets bw GmbH hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für folgendes Bauvorhaben beantragt:
Geplant ist der Neubau des zweiten Teilabschnittes einer neuen Gastransportleitung „Süddeutsche Erdgasleitung – SEL“ mit einem Nenndurchmesser von 1000 mm (DN 1000) und einem Auslegungsdruck von 100 bar. Der Teilabschnitt verläuft von Mannheim-Straßenheim (Grenze zu Hessen) bis nach Hüffenhardt (Grenze Regierungsbezirk Stuttgart) über eine Länge von ca. 62 km. Die Gesamtlänge der Süddeutschen Erdgasleitung von Lampertheim in Hessen bis nach Bissingen in Bayern beträgt 250 km.
Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Gasleitung als Rohrleitung in einer Tiefe von mindestens 1,2 m inklusive der notwendigen technischen Einrichtungen wie z. B. einer Telekommunikationslinie und Absperrarmaturengruppen. Beidseitig der Leitung ist ein Schutzstreifen von je 5 m vorgesehen. Für die Zwischenlagerung der Rohre werden für die Dauer der Bauzeit von ca. einem Jahr trassennahe Rohrlagerplätze benötigt.
Im Bereich Leimen führt die Trasse ostwärts zur Kreuzung B 3 / L 594, knickt nach Süden ab und verläuft parallel zur L 594. Südlich der Ortslage Lingental führt die Trasse einige hundert Meter über das Gebiet der Gemeinde Gaiberg, erreicht wieder die Gemarkungen der Stadt Leimen und passiert die Ortslage Gauangelloch im Westen.
Die Planunterlagen umfassen 22 Ordner und lagen in der Zeit vom 25. September 2023 bis einschließlich 24. Oktober 2023 während der Dienststunden im Neuen Rathaus, 3. OG, Zimmer Nr. 3.02 zur Einsicht aus. Ebenso sind die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zugänglich gemacht.
Am 27. September 2023 hat zudem eine Infoveranstaltung durch den Gastransportnetzbetreiber „terranets bw“ in Leimen stattgefunden. Einwendungen können bis einschließlich 24.11.2023 erhoben werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, folgende Stellungnahme abzugeben:
Bezüglich des Trassenverlaufs bestehen keine Bedenken
Dem geplanten Rohrlagerplatz an der K 4157 zwischen Gauangelloch und Ochsenbach wird nicht zugestimmt. Es wird vorgeschlagen, alternativ einen Rohrlagerplatz südlich von Gauangelloch an der K 4160 vorzusehen.
Der Gemeinderat stimmte dieser Stellungnahme bei einer Gegenstimme zu. Danach wurde der städtische Beteiligungsbericht zur Kenntnis genommen und über die Verwendung des Vereinsvermögens des Männergesangsvereins von 1867 entschieden. Dieser älteste Leimener Verein hatte sich im November 2022 aufgelöst, sein noch vorhandenes Vermögen von knapp 4.200 € fiel an die Stadt. Der Gemeinderat entschied auf Vorschlag der Verwaltung, diese Summe je zur Hälfte der Musikschule Leimen sowie sozialen Zwecken zukommen zu lassen.
Die öffentliche Sitzung endete um 20.15 Uhr. Im Anschluss gab es noch einen nichtöffentlichen Teil.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, dem 30. November 2023 um 18.30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal des Neuen Verwaltungsgebäudes statt. Die Bevölkerung ist hierzu schon jetzt eingeladen.
Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Ämter/Öffentliche Protokolle können Sie die bereits unterschriebenen öffentlichen Protokolle einsehen.
Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Leimener Gemeinderat – Sitzungskalender können Sie unter dem entsprechenden öffentlichen Sitzungstermin unter „Detailliste“ auf die Sitzungsunterlagen und Protokolle zugreifen.
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