Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts kontrollieren – Hauptblütezeit im Juli und August

(rnk – 24.8.24) Die Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts nimmt im Rhein-Neckar-Kreis wie auch in den benachbarten Landkreisen im Regierungsbezirk Karlsruhe weiterhin zu. Die Pflanzen fallen jetzt an Straßenrändern und noch ungemähten Wiesen durch ihre leuchtend gelben Blüten, rot angefärbten Stängel und den hohen Wuchs auf. Es handelt sich dabei um eine alte heimische Pflanze, die allerdings hoch giftig ist und vor allem bei Pferden zu Vergiftungen führt. Die Giftstoffe sind in der ganzen Pflanze und zwar sowohl in frischen Pflanzen als auch in Heu und Silage vorhanden. Junge Pflanzen enthalten keine Bitterstoffe, so dass sie von Weidetieren gefressen werden.

Diese Stoffe aus der Gruppe der Alkaloide verursachen Lebervergiftungen, wobei auch die längere Aufnahme von kleinen Mengen zu Vergiftungen führt, weil die Giftstoffe sich in der Leber anreichern. Die Symptome können erst nach Wochen oder Monaten auftreten, führen dann aber fast unweigerlich zum Tod. Flächen mit Jakobskreuzkraut dürfen daher auf keinen Fall beweidet werden. Aufwuchs von diesen Flächen darf weder frisch noch als Heu oder Silage verfüttert werden.

Die Pflanzen werden über Samen verbreitet, die, wie beim Löwenzahn, über den Wind weitergetrieben werden und bis zu 150.000 Stück pro Pflanze betragen können. Ähnlich wie der Löwenzahn bildet das Jakobskreuzkraut nach der Blüte behaarte Früchte, die mit ihren Flugschirmchen auch in weiter entfernt liegende Heuwiesen verweht werden können. Die Hauptblütezeit des Jakobskreuzkrauts ist Juli bis August.

Jeder Tierhalter sollte seine Tiere vor der Gefahr der Vergiftung schützen. Problematisch sind hier extensiv genutzte Wiesen und Weiden, insbesondere Pferdeweiden, sowie Flächen ohne Nutzung wie Stilllegungen, Straßenränder und Böschungen, weil diese oftmals erst spät gemäht werden und dadurch zur Verbreitung beitragen. Das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises versucht soweit möglich, kritische Abschnitte rechtzeitig zu mähen, sodass der Samenflug möglichst stark eingeschränkt wird.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, sollten Flächen, auf denen das Jakobskreuzkraut stark auftritt, kurz vor oder während der Blüte – unter Beachtung naturschutzrechtlicher Bestimmungen – gemäht oder gemulcht werden. Für die Pflege von Brachflächen, unbebauten Grundstücken, stillgelegten Flächen usw. sind die Eigentümer und Bewirtschafter verantwortlich. Durch rechtzeitiges Mähen oder Mulchen kommen Sie Ihrer Pflegepflicht nach und helfen mit, die weitere Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts einzuschränken.

Einzelne Pflanzen können durch Ausreißen beseitigt werden, dabei sollten unbedingt Schutzhandschuhe getragen werden. Gemähte oder ausgerissene Pflanzen müssen von Weideflächen unbedingt entfernt werden. Diese können dem Restmüll beigegeben oder, solange keine Samen vorhanden sind, kompostiert werden.

Weitere Informationen zum Jakobskreuzkraut gibt es unter https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Themen/Gift-+und+Problempflanzen.

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