Grundsteuer in Leimen: Aufkommens-Neutralität bleibt gewahrt
(7.11.2025 – mu) In einer Oktober-Sitzung des Verwaltungs-Ausschusses informierte die Verwaltung das Gremium über die Entwicklungen im Bereich der Grundsteuerreform.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 festgestellt hat, dass die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer nicht verfassungskonform waren, musste die Grundsteuer bundesweit ab dem 1.1.2025 reformiert werden. Baden-Württemberg hat zu diesem Zweck ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen, weshalb für die Grundsteuer B das „modifizierte Bodenwertmodell“ Anwendung findet.
Der Gemeinderat der Stadt Leimen hat ab 2025 einen Hebesatz in der Grundsteuer B in Höhe von 215 Prozent beschlossen, mit dem Ziel, die Aufkommensneutralität im Rahmen der Grundsteuerreform zum Jahr 2025 zu wahren. Die Aufkommensneutralität bezieht sich auf das gesamte Steueraufkommen aus der Grundsteuer in Leimen, im Einzelfall kann es somit zu positiven wie auch negativen Veränderungen kommen. Diese Verschiebungen liegen im neuen Berechnungsverfahren in Baden-Württemberg begründet. Der Hebesatz für die Grundsteuer A blieb unverändert bei 400 Prozent.
Anhand der bisher vorliegenden Datensätze (ca. 96 Prozent) ergibt sich ein Grundsteueraufkommen i. H. v. 3.952.663,52 €. Die fehlenden Datensätze wurden hochgerechnet, sodass derzeit mit einem Steueraufkommen für das Jahr 2025 von knapp 4.050.000 € und damit der Einhaltung des geplanten Haushaltsansatzes gerechnet wird. Mit dem Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 215 Prozent hat Leimen daher die Aufkommensneutralität gewahrt.
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