Herrn Oberbürgermeister
Wolfgang Ernst
Rathausplatz 8
12.10.2012
69181 Leimen
loe – 53/12 –
Heutige Baumfällaktion auf dem Gelände Alter Sportplatz in Leimen
Sehr geehrter Herr OB Ernst,
Herr Dieter Sattler informiert mich gerade als Vertrauensperson und Sprecher von über 3000 Menschen in der Stadt Leimen, die den Bürgerentscheid für den Erhalt der Bäume und für den Verbleib des Alten Sportplatzes im Eigentum der Stadt fordern.
Sie sind mitten dabei, die Bäume – zunächst „nur drei“ – fällen zu lassen.
Sie schaffen ohne Rücksicht auf Verluste vollendete Tatsachen. Der Ihnen bekannte Bürgerwille lässt Sie kalt. Mehr noch: Offenbar ist es Ihnen egal, wie in diesen Tagen das angerufenene Verwaltungsgericht Karlsruhe und nötigenfalls der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim über die Zulassung des Bürgerbegehrens und über den dann ggfs. notwendigen
Bürgerentscheid urteilt.
Ausgerechnet heute ist die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ihrem Handeln wegen möglicher Unvereinbarkeit mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften Einhalt gebieten könnte, nicht erreichbar. Und den bürgerschaftlichen Protest verschafft sich die Stadt mit einem Platzverweis vom Hals.
Das Verhalten von Ihnen und den mitverantwortlichen Vertretern der Stadt vor Ort – namentlich im Hinblick auf das bestehende Bürgerbegehren – halte ich für eine unerträgliche Missachtung sowohl des Bürgerwillens wie auch der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung der Justiz.
Im Namen meiner Mandantschaft protestiere ich schärfstens gegen Ihr Vorgehen, das nach meiner Überzeugung das Rechtsempfinden und das Gemeinwohl schwer beschädigt und Konsequenzen haben muss.
Ihr Bevollmächtigter erhält diese Schreiben ebenfalls per Fax.
Herrn Oberbürgermeister
Wolfgang Ernst
Rathausplatz 8
12.10.2012
69181 Leimen
loe – 53/12 –
Heutige Baumfällaktion auf dem Gelände Alter Sportplatz in Leimen
Sehr geehrter Herr OB Ernst,
Herr Dieter Sattler informiert mich gerade als Vertrauensperson und Sprecher von über 3000 Menschen in der Stadt Leimen, die den Bürgerentscheid für den Erhalt der Bäume und für den Verbleib des Alten Sportplatzes im Eigentum der Stadt fordern.
Sie sind mitten dabei, die Bäume – zunächst „nur drei“ – fällen zu lassen.
Sie schaffen ohne Rücksicht auf Verluste vollendete Tatsachen. Der Ihnen bekannte Bürgerwille lässt Sie kalt. Mehr noch: Offenbar ist es Ihnen egal, wie in diesen Tagen das angerufenene Verwaltungsgericht Karlsruhe und nötigenfalls der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim über die Zulassung des Bürgerbegehrens und über den dann ggfs. notwendigen
Bürgerentscheid urteilt.
Ausgerechnet heute ist die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ihrem Handeln wegen möglicher Unvereinbarkeit mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften Einhalt gebieten könnte, nicht erreichbar. Und den bürgerschaftlichen Protest verschafft sich die Stadt mit einem Platzverweis vom Hals.
Das Verhalten von Ihnen und den mitverantwortlichen Vertretern der Stadt vor Ort – namentlich im Hinblick auf das bestehende Bürgerbegehren – halte ich für eine unerträgliche Missachtung sowohl des Bürgerwillens wie auch der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung der Justiz.
Im Namen meiner Mandantschaft protestiere ich schärfstens gegen Ihr Vorgehen, das nach meiner Überzeugung das Rechtsempfinden und das Gemeinwohl schwer beschädigt und Konsequenzen haben muss.
Ihr Bevollmächtigter erhält diese Schreiben ebenfalls per Fax.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Dr. v. Loeper