Bebauungsplan „Weidweg“ vom Gemeinderat mit einer Gegenstimmen genehmigt!
(fwu – Kommentar) Der Tagesordnungspunkt 5 der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, den 25. Oktober brachte das lokalpolitisch wohl strittigste Thema zu einem aus Sicht des Rates guten Ende. Der Bebauungsplan „Weidweg“, die Bebauung des alten VfB-Hartplatzes meinend, wurde mit einer Gegenstimme und bei einer Enthaltung beschlossen.
Eine kurz vor der Sitzung vom Vorsitzenden des Bürgerbegehrens e. V. Dieter Sattler per Mail an die Verwaltung und Gemeinderäte geforderte Aussetzung des Beschlusses bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wurde zur Kenntnis genommen aber verworfen. „Das soll nur Sand in das Getriebe streuen!“, so Oberbürgermeister Ernst. Dem schloß sich der Gemeinderat mit seinem klaren Votum an.
Die Einlassungen des Bürgerbegehrens (siehe <hier>) waren vollumfänglich in die „Synopse im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB“ aufgenommen worden, ebenso die mehr oder weniger gleichen Einlassungen weiterer 10 Bürger, so daß rechtliche Angriffsmöglichkeiten an dieser Stelle nicht gegeben sein können. Die Einlassungen des Vereines, der lediglich für seine Mitglieder spricht, aber mangels demokratischer Legitimation nicht in Anspruch nehmen kann, die ehemals fast 3.000 Unterschriftenleister zu vertreten, wurde also gehört. Seine Bedenken wurden zur Kenntnis genommen und das demokratisch gewählte und zuständige Gremium, der Gemeinderat, hat in der Sache entschieden. Nahezu einstimmig (bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung)!
An dieser Sachlage würde auch eine für die Stadt negative Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nichts Grundlegendes ändern, die sich ja nicht mit der Sache „Bebauung des alten VfB-Hartplatzes“ an sich beschäftigt, sondern mit der Frage zur Veröffentlichungspolitik und Rechtmäßgikeit des Verlangens nach einem Bürgerbegehren.
Selbst bei Durchführung eines solchen Bürgerbegehrens kann davon ausgegangen werden, daß bei dem bewiesenen breiten Konsens aller Parteien in dieser Frage lediglich eine kostenträchtige Verzögerung des Gewollten das Ergebnis einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wäre.
Gute Demokarten würden spätestens jetzt das Wollen und die demokratischen Entscheidungen des zuständigen Gremiums akzeptieren und nicht weiter versuchen „Sand in’s Getriebe“ zu streuen. Alles andere muß als privat betriebenes Querulantentum zum Schaden des Gemeinwesens gewertet werden.
Redaktion: In einer ersten Version hatten wir fälschlicherweise geschrieben, der Beschluß sei einstimmig bei einer Enthaltung getroffen worden. Tatsächlich gab es eine Gegenstimme (Joachim Buchholz, DieLinke) und eine Enthaltung. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
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