„Quartier am Park“ – Offener Brief des Bürgerbegehrens

Offener Brief des Vorsitzenden des Bürgerbegehrens e.V., Dieter Sattler, an die Stadt Leimen

Dieter Sattler, Vorsitzender der Bürgerinitiative

An Stadtverwaltung Leimen (30.10.2012)
Sehr geehrter Herr Ernst,
sehr geehrte Frau Felden,

im Zusammenhang mit dem durch Gerichtsbeschluss inzwischen zugelassenen Bürgerbegehren wegen des beabsichtigten Verkaufs und der Bebauung des Alten Sportplatzes sowie des rechtswidrigen Bebauungsplanverfahrens “ Weidweg “ muss ich mich erneut an Sie wenden.

1. Bebauungsplanverfahren

In der Sitzung am 25.10.2012 haben Sie einen Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat fassen lassen.

Ich erwarte, dass Sie unverzüglich mir und den weiteren Personen das Ergebnis der Prüfung unserer gleichlautend vorgebrachten Stellungnahmen, die in dieser Sitzung öffentlich bekanntgegeben und behandelt hätten werden müssen, schriftlich mitteilen.

Versäumt haben Sie nach den mir vorliegenden Informationen die ordnungsgemäße Behandlung dieser Stellungnahmen. Das zur Kenntnis nehmen ( so z.B. Leimen-Lokal , 26.10.2012) einer Zusammenstellung ( sog. Synopse) ist rechtlich nicht ausreichend; es passierten beispielsweise grobe Fehler im Abwägungsvorgang, die beachtlich sind. Spätestens in einem Normenkontrollverfahren vor dem VGH Mannheim würde dies Rechtswirkung entfalten und zur Ungültigkeit des Bebauungsplanes führen.

2. Vorab-Baugenehmigung

Ich erkläre erneut, dass die Stadt Leimen als untere Baurechtsbehörde keine Rechtsgrundlage für die Erteilung von Vorab-Baugenehmigungen an die Baufinanz Leimen hat. Nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz ist deshalb die Rücknahme der bereits rechtswidrig erteilten Baugenehmigungen vorzunehmen.

3. Baufinanz Leimen

Nachdem die Stadt Leimen entgegen der ursprünglichen Beschlusslage keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu beschließenden Durchführungsvertrag auf den Weg bringen wollte, fordere ich im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf und der Bebauung des Alten Sportplatzes die Offenlegung und Einsichtnahme in alle zwischen der Stadt Leimen und der Baufinanz Leimen abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen und Verträge sowie eventuell gegebener schriftlichen Zusagen der Stadt Leimen an die Baufinanz Leimen.

Sollten dem nicht entsprochen werden, nehme ich an, dass es etwas zu verbergen gibt.

4. Verwendung eines eventuellen Grundstückserlöses

In der Pressemitteilung vom 12.10.2012 ( Fällen der Bäume ) schreibt die Stadt Leimen: “ Der Großteil des Erlöses aus dem Verkauf wird für die dringend notwendige Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung von Kindern unter 3 Jahren benötigt, eine entsprechende Einrichtung wird in unmittelbarer Nähe derzeit errichtet.“

Was Sie mit einem solchen Satz bezwecken wollen, liegt auf der Hand. Es ist jedoch eine bewusst falsche Information, die Sie hier der Bevölkerung unterbreiten.

Richtig ist, dass beim kommunalen Wirtschaftsrecht in Baden-Württemberg sowohl im Verwaltungs-als auch im Vermögenshaushalt das Prinzip der Gesamtdeckung gilt. Was heißt das ? Alle Einnahmen stehen für alle Ausgaben zur Verfügung.

Sie sollten das demnach auch im Hinblick für vorgesehene Investitionen zugunsten des VfB Leimen künftig ordnungsgemäß darstellen.

5. Finanzen der Stadt Leimen

Sehr viele Kommunen haben bereits längst einen Zwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr 2012 über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs-und Vermögenshaushalt in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung gegeben und auch die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 festgestellt. In Leimen hat sich da bisher aber überhaupt nichts getan.

Ich verlange deshalb, dass unverzüglich in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung – unter einem eigenen Tagesordnungspunkt – vor der Haushaltsrede für 2013 von Frau Felden der 2012er-Zwischenbericht erfolgt und ebenfalls vor der hoffentlich zum Großteil öffentlichen Haushaltsberatung 2013 die Jahresrechnung 2011 detailliert dargestellt und danach das Ergebnis beschlossen wird.

Abschließend möchte ich betonen, dass der derzeitige Zustand in der Angelegenheit allein durch die Stadt Leimen herbeigeführt wurde.

Sowohl am 01.03. als auch am 29.03.2012 hatte der Gemeinderat die Gelegenheit, die Durchführung eines Bürgerentscheids zu beschließen. Hätte man dies gemacht, wäre bereits längst entschieden, ob ein Verkauf und eine Bebauung des Alten Sportplatzes erfolgen darf oder nicht.

In einer Demokratie wird es zu Sachfragen immer unterschiedliche Meinungen geben. Erforderlich ist allerdings die Transparenz und die Beachtung der Gesetze bei Entscheidungen, und dass bei Rechtsverfahren die Beteiligung der Bürger nicht als bloßes Übel betrachtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Sattler, Weidweg 5, 69181 Leimen

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