Leserbrief: Kein Kaufland-Verbrauchermarkt in St. Ilgen
(jb – 8.3.13) Auf der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2012 gab OB Ernst die Ansiedlung eines großflächigen Verbrauchermarktes im Gewerbegebiet Mühlweg 1 in der Heidelslach in St. Ilgen bekannt. Vorausgegangen war ein einstimmig gefasster Beschluss des Gemeinderates in Nichtöffentlicher Sitzung am 27. Sept. 2012. Im Nachhinein gesehen war das Ganze, um es milde auszudrücken, eine Schnapsidee. Denn die Ansiedlung von Kaufland sollte aufgrund einer Baunutzerverordnung aus dem Jahr 1962 in Verbindung des alten Bebauungsplanes aus dem Jahr 1968 erfolgen.
Zu der damaligen Zeit war in der Metropolregion „planungsrechtlich die uneingeschränkte Möglichkeit für die Ansiedlung von sondergebietspflichtigem Einzelhandel“, wie es im Behördendeutsch heißt, möglich. Doch ist auch nach 1968 in der Metropolregion die Welt nicht stehen geblieben, so dass inzwischen die Ansiedlung mit den von Kaufland geplanten Verkaufsflächen von ca. 3.300 qm gegen die Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 und gegen das im Teilregionalplan „Einzelhandel“ des Verbandes Rhein-Neckar festgelegte „Integrationsverbot“ verstößt. Denn das Grundstück ist im Regionalplan nicht als „Zentralörtlicher Standortbereich“ ausgewiesen.
Das alles hätte der OB und die Verwaltung der Stadt Leimen wissen müssen. Zumal, wie es in der Stellung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim heißt, „die Kommunen bereits seit längerem von vielen Seiten wiederholt aufgefordert wurden, solche alten Bebauungspläne flächendeckend im Hinblick auf ihre Zulässigkeiten für großflächigen Einzelhandel zu prüfen und auf die aktuelle Baunutzungsverordnung von 1990 umzustellen“. Weil das – wie sich im Nachhinein jetzt herausstellte – unterblieb, war die Reaktion der Umlandgemeinden, der Verbände in der Metropolregion Rhein-Neckar und des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegenüber der Stadt Leimen dementsprechend geharnischt.
Sie alle forderten die Stadt Leimen auf, den Bebauungsplan umgehend an die Ziele der Raumordnung anzupassen und eine Veränderungssperre zu erlassen. Wäre die Stadt Leimen diesen Forderungen nicht nachgekommen, wäre ihr vom Regierungspräsidium eine entsprechende Weisung – mit dem Ziel das Bauvorhaben zu verhindern – erteilt worden. Um Schlimmeres und weiteren Schaden auch für das Ansehen der Stadt abzuwenden, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Februar 2013 die Änderung und Neufassung des Bebauungsplanes Mühlweg 1 beschlossen. Damit ist der Kaufland-Markt gestorben.
Joachim Buchholz – www.dielinke-leimen.de
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