GALL/Grüne für Stärkung der direkten Demokratie – OB-Rechte beschneiden
(gs – 25.4.13) Anlässlich einer Öffentlichen Fraktionssitzung hatte die Grün Alternative Liste Leimen (GALL) Dr. Schmidt-Eisenlohr (MdL BW) zu Gast im Kupralz-Centrum Leimen (KCL). Haupthemen waren das neue Kommunalwahlrecht und die Bürgerbeteiligung, die ja gerade in Leimen im letzten Jahr im Fokus stand.
Grün-Rot will Schmidt-Eisenlohr zufolge die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre (sprich: man darf bei Kommunalwahlen ab 16 wählen, ist aber noch nicht wählbar). Er hält diesen Schritt für eine wichtige und gute Sache, seien junge Menschen von der Kommunalpolitik doch oft besonders betroffen und sollten deshalb auch Einfluss nehmen können. Er hofft, dass so auch mehr junge Kandidaten in die Gremien kommen. Jedenfalls müssten sich Parteien und Wählergruppen intensiver mit dem Blickwinkel junger Menschen auseinandersetzen.
Geändert werden soll nach dem Willen der grün-roten Landesregierung auch das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den kommunalen Gremien. Das neue Verfahren (nach Sainte-Laguë/Schepers) stellt sicher, dass das Stimmergebnis „eins zu eins“ in Mandate umgesetzt wird. Die bisherige Verzerrung zugunsten großer Parteien oder Gruppierungen habe dann ein Ende. Damit fällt, so Schmidt-Eisenlohr, ein Exot im Wahlrecht und auch ein großes Machterhaltungsinstrument, das die CDU bewusst erhalten habe. Diese Änderung wird definitiv kommen.
Nachholbedarf wird speziell bei der Stärkung der direkten Demokratie gesehen. In keinem Bundesland seien die Hürden so hoch wie in Baden-Württemberg, so Schmidt-Eisenlohr. Das soll anders werden. Die Sechs-Wochen-Frist beim Bürgerbegehren sollte auf drei Monate verlängert werden und das erforderliche Quorum weit unter fünf Prozent liegen. Bei Bürgerentscheiden plädieren die Grünen für gestaffelte Quoren je nach Gemeindegröße: bis 10.000 Einwohner benötige ein erfolgreicher Bürgerentscheid die Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten; bis 50.000 Einwohner sollen es 15 Prozent sein; und bei mehr als 50.000 Einwohnern zehn Prozent. Damit hätten die Bürgerentscheide in der Region alle Rechtskraft erlangt, so Schmidt Eisenlohr.
Den Grünen geht es darum, Entscheidungsprozesse früher mit den Menschen zu diskutieren und Wege zu eröffnen, dass der Bürgerwille Einfluss nehmen kann, noch während die Entscheidungsprozesse laufen. Gemeinderatsbeschlüsse müssten auf den Prüfstand gestellt werden können. Erleichterte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können so durchaus Instrumente sein, solche Konflikte zu lösen oder zu entschärfen. Ähnliches verspricht er sich von einer massiven Einschränkung nicht öffentlicher Beratungen und Vorberatungen. Seiner Meinung nach muss die kommunale Demokratie sensibler mit Bürgern umgehen, auch wenn dies nicht immer einfach sei.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist dabei, das Verhältnis von Oberbürgermeistern und Gemeinderäten neu zu justieren. Ziel ist es, die „Exklusivrechte eines OB auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen“. Das betrifft seinen Worten zufolge die Festlegung von Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit ebenso wie das Eilentscheidungsrecht oder das Widerspruchsrecht gegen Gemeinderatsbeschlüsse – ein besonderes Anliegen gerade auch der GALL hier in Leimen.
Zugleich streben die grünen Kommunalpolitiker im Land eine Aufwertung des Fraktionsstatus im Gemeinderat an. So soll künftig jede Fraktion z.B. ein Antragsrecht haben (bislang braucht es ein Viertel der Stimmen, um einen Punkt auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen zu lassen). Auch eine Auskunftspflicht der Verwaltung gegenüber jedem Gemeinderat halten die Grünen für notwendig.
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