Windkraftanlagen – Uneinheitlichkeit im Regionalplan
(bs – 29.6.13) Mannheim / Metropolregion Rheinneckar – Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat bei ihrer Sitzung am 28. Juni 2013 beschlossen, die Standortplanung für regionalbedeutsame Windenergieanlagen im weiteren Aufstellungsverfahren zum Einheitlichen Regionalplan als separate Planung fortzuführen.
Mit dieser Entscheidung ziehen die Gremiums-mitglieder die notwendige Konsequenz aus mehrfachen, zudem länderspezifisch unterschiedlichen Änderungen der rechtlichen Planungsvorgaben zur Gebietsausweisung für Windkraftstandorte in Baden-Württemberg Hessen und Rheinland-Pfalz.
Die Verband Region Rhein-Neckar orientierte sich zu Beginn der Planungsarbeiten im Jahre 2010 noch an der so vorgeschriebenen so genannten „Schwarz-Weiß-Planung“. Dies bedeutete, dass nur zwei Flächentypen für die Steuerung der Windenergie zulässig waren. Jene, die als so genannte Vorrangflächen als Standorte für Windenergieanlagen reserviert sind, und solche, auf denen die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen ist.
Nach dem Wechsel der baden-württembergischen Landesregierung sollte der Verband insgesamt nur noch Vorrangflächen festlegen und keine Ausschlussgebiete mehr ausweisen. Über mögliche Ausschlussflächen hätten im gesamten Verbandsgebiet die Kommunen selbst entschieden. Nachdem diese neue Vorgabe planerisch umgesetzt worden war, verlangt die aktuelle Überarbeitung des rheinland-pfälzischen Landesentwicklungsprogramms IV für das linksrheinische Gebiet der Metropolregion eine Dreigliederung: Es soll Vorrangflächen geben, Bereiche, auf denen die Gemeinden ohne Vorgaben der Regionalplanung entscheiden, und regional definierte Ausschlussgebiete, die Windkraftstandorte verbieten. Diese Lösung wurde vom Regionalverband Unterer Neckar für das gesamte Verbandsgebiet angestrebt. Dies Raumordnungskommission wurde von den drei Ländern (Raumordnungskommssion) abgelehnt.
Nunmehr bestehen im sogenannten Einheitlichen Regionalplan folgende unterschiedliche Lösungen:
• Ausschließliche Ausweisung von Vorranggebieten (ohne außergebietliche Ausschlusswirkung) in Baden-Württemberg
• Ausweisung von Vorranggebieten, Ausschlussgebieten und Gebieten ohne regionalplanerische Vorgaben in Rheinland-Pfalz
• Ausweisung von Vorranggebieten mit außergebietliche Ausschlusswirkung in Hessen
Ein völlig unverständlicher Beschluss. Dieses Verhalten wird den Ausbau der Windkraft im baden-württembergischen Teil der Metropolregion deutlich verzögern. Die Lösung in Rheinland Pfalz wäre im Sinne des Regionalverbandes. Der Einheitliche Regionalplan wird nunmehr in drei Teilgebiete zerlegt. Dies liegt nicht an der Verbandsversammlung des Regionalverbands, die einmütig eine einheitliche Lösung nach wie vor anstrebt, sondern an der starren Haltung der Landesregierungen, besonders der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg.
Bruno Sauerzapf, Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes
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Kein Bau von Windkraftanlagen ohne Zustimmung der betroffenen Bürger vor Ort.
Vieles in Deutschland geschieht, weil sich der Staat und unfähige, ideologisch verblendete Politiker in das Leben der Menschen auf unzulässige Weise einmischen. Eigenverantwortung und Moral werden Schritt für Schritt abgebaut.
Die dilettantische Vorgehensweise bei Planung und Durchführung der Energiewende lässt heute schon erkennen, dass Stuttgart 21, der Berliner Flughafen oder die Elbphilharmonie in Hamburg eine unrühmliche, noch schlimmere Fortsetzung finden werden.
Wir müssen deshalb alle gemeinsam noch heute damit beginnen, den unermesslichen Schaden dieses unsäglichen Projekts „Energiewende“ zu verhindern. Die Entscheidungen über den Bau von Windkraftanlagen müssen in Bürgerhand. Ganz in unserer Nähe an der Bergstrasse haben wir bereits großen Widerstand gegen die dort geplanten Windkraftanlagen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Ingo Schmidt, Leimen