Leserbrief: Friedhofsgebühren II

Replik auf Leserbrief: Neue Friedhofsgebühren – GALL Leserbrief von Stadtrat Reinig.

2240 - Gerd Scheurich

Dr. Gerhard Scheurich

Den von Herrn Reinig veröffentlichten Leserbrief https://leimenblog.de/?p=41135, obwohl „on Top“ das GALL-Logo prangt, hätte ich im Namen der GALL so nicht geschrieben. Sein Text greift – auch mit Blick auf die Diskussion im Gemeinderat am 24.10.2013 – inhaltlich zu kurz. Der Text verschweigt einen wichtigen Aspekt.

Von Stadtrat Bader wurde vorgeschlagen, die Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen so zu gestalten, dass die Nutzung attraktiv bleibt und Trauernde nicht in die Örtlichkeiten von Beerdigungsinstituten abwandern. So könnten die Institutstrauerhallen nach der geplanten Modifikation der Trauerhallengebühren der Stadt Leimen dann deutlich günstiger sein. Die Folge: Trauergesellschaften wandern in solche Trauerhallen ab, so Richard Bader.

Ich meine: Was bringen der Stadt Trauerhallen, die nicht genutzt aber instand gehalten werden müssen. Ein vorprogrammiertes Doppel-Minusgeschäft für alle Bürgerinnen und Bürger.

In der Gemeinderatsitzung am 24.10.13 wurde der Punkt „Trauerhallengebühren“ deshalb getrennt zur Abstimmung gestellt. Mehrere Mitglieder der GALL, so auch ich, haben sich dem Argument von Herrn Bader angeschlossen. Herr Reinig leider nicht.

Weiter bedaure ich, dass Herr Reinig in der kommenden Rathaus Rundschau (7.11.13) nach meinen Informationen dazu einen in der Argumentation erweiterten Text veröffentlichen wird. Dort wird es u.a. lauten:

„Wenn man nun bedenkt, dass der Kostendeckungsgrad für Kindergärten höher ist als der für die Friedhofsleistungen, so muss man sich zu Recht fragen, wieso Eltern mehr belastet werden sollen als Hinterbliebene?“

Soweit das Zitat aus der kommenden RaRu.

Der Kostendeckungsgrad durch Gebühren für z.B. kirchliche, private oder städtische Kindergärten liegt bei etwa 10% – 30%, der Kostendeckungsgrad für Leistungen rund um den Friedhof dann künftig bei rund 75%.

Wie man schnell erkennt, ein völlig unsinniger Vergleich.

Man kann Gebühren für Verstorbene nicht mit Kosten für die Betreuung von Kindern aufrechnen oder vergleichen.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich bin für niedrige oder besser minimalste Gebühren für Kinderbetreuung, aber ich bin auch dafür, dass man die vorhandenen Trauerhallen zu einer vielleicht nicht wirtschaftlichen, aber die Hallen erhaltenden Gebühr nutzen kann.

Da mein Leserbrief vielleicht eine Einzelmeinung darstellt, kann ich ihm leider nicht das GALL-Logo verpassen und damit Konsens simulieren.

Wer jetzt glaubt, die GALL bricht auseinander, täuscht sich. Herrn Reinig schätze ich sehr, dennoch gehört der ausgesprochene Dissens in bestimmten Situationen zum politischen Leben.

Dr. Gerhard Scheurich

 

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