Abriß Michaelishaus – Neues Rathaus – Interview mit Bürgermeisterin Felden
(fwu – 10.1.14) Der Abriß des Michaelishauses, der Neubau des städtischen Verwaltungsgebäudes („Neues Rathaus“), verbunden mit dem Abriß von Rathausstraße 1 +3: Viele Bürgerinnen und Bürger sehen darin einen nahezu vollständigen Kahlschlag von erhaltenswerter, städtebaulicher Substanz und befürchten eine Verödung des Leimener Stadtkerns. Es wird zum Teil heftig geschimpft, obwohl für alle Maßnahmen vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen und im Gemeinderat zum Teil seit Jahren über die Themen ausgiebig diskutiert wurde.
Seitens der Stadt Leimen ging nachfolgende Pressemitteilung bei uns ein, die uns bewog, mit Bürgermeisterin Claudia Felden ein vertiefendes Interview zu führen, in dem sie die Gründe für Abrißmaßnahmen erläutert (siehe Video):
Zum Leimener Michaelishaus: Es ist kein Denkmal – anonyme Anzeigen beruhen auf falschem Wissen
(mu 09.01.2014) Der geplante Abriss des Michaelishauses, den der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 19. Dezember 2013 mit unterschiedlichen Auffassungen diskutiert und letztendlich mehrheitlich beschlossen hat, beschäftigt viele Leimener Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihre Meinungen auch in diversen Informationsforen und Blogs im Internet austauschen. Leider fehlt aber bei vielen Diskutanten entsprechendes Hintergrundwissen, was nun dazu geführt hat, dass beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger Denkmalschutzbehörde zum Teil anonyme Anzeigen eingehen, in denen man sich gegen den bevorstehenden Abriss eines angeblich denkmalgeschützten Gebäudes wendet.
Um Anzeigen dieser Art die Grundlage zu nehmen, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Michaelishaus bereits seit 2006 nicht mehr unter Denkmalschutz steht. Nach einer Ortsbesichtigung am 21. Februar 2006 wurde u.a. folgendes mit Schreiben vom 7. März 2006 bestätigt: „Die Mehrheit der historischen Baudetails sind jedoch nicht mehr erhalten. Die Dachkonstruktion ist abgängig. Aufgrund der vielen Erneuerungen ist die Dokumenteigenschaft des Gebäudes um 1800 sehr reduziert. Die Denkmaleigenschaft ist nicht mehr zu begründen“. (Hervorhebung durch die Stadtverwaltung).
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